Das klingt spannend! Es sind sogar zwei Grundstücke, die eigentlich zusammengelegt werden sollten.Sofern ich den Vorschlag nicht irgendwo überlesen habe,
wie wärs denn mit einer Teilung des Grundstück und einer klassischen (kleinen) Doppelhaushälfte.
Dann wäre das 2. Grundbuch noch frei für die Finanzierung der 2. Doppelhaushälfte.
Dann geht aber auch viel weniger Grundstück als Eigenkapital in die Finanzierung ein und diverse Kosten werden doppelt anfallen.Sofern ich den Vorschlag nicht irgendwo überlesen habe,
wie wärs denn mit einer Teilung des Grundstück und einer klassischen (kleinen) Doppelhaushälfte.
Dann wäre das 2. Grundbuch noch frei für die Finanzierung der 2. Doppelhaushälfte.
Bei uns wäre das möglich. Die Baustelle darf in diesem Fall nicht länger als ein Jahr ruhen. Wir haben Haus und Carport genehmigt bekommen. Mit dem Carport lassen wir uns etwas Zeit. Wenn wir innerhalb von 12 Monaten nach der Bauabnahme für das Haus die Fundamente für den Carport legen, haben wir die Bauarbeiten fortgesetzt und wieder 12 Monate Zeit . Das geht bis zu 4 Jahre, also nicht bis irgendwann.1) Ist es möglich, dass man mit Architekten das komplette Wunschhaus beantragt und genehmigen lässt, aber dann nur die Einliegerwohnung baut (diese ist ja ein abgeschlossenes Haus, nur nicht das große Wunschhaus)? Den restlichen Teil des Hauses irgendwann später oder nie baut?
Ja, den Keller kannst Du gleich mitbauen und das Abdichten ist ein Extraaufwand.2) Vorausgesetzt 1) geht, planen wir den Keller dann schon direkt für das gesamte Haus bauen zu lassen. Also rund 40 bis 50qm unter der Einliegerwohnung und weitere 100qm für das geplante Haus. Dieser 100qm Kellerteil könnte also über Jahre oder für immer ohne Haus darauf allein stehen. Wird sowas genehmigt und muss die Decke besonders abgedichtet werden?