Zugang zum Garten nur durch Haus/Reihenhaus

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H

HubiTrubi40

Hallo zusammen,

Ich hätte mal eine Frage. Die ist aktuell nur rein hypothetisch. Wir wohnen in einem Reihenmittelhaus und blöderweise ist der Garten nur durch unser Haus über den Keller erreichbar. Links und rechts sind Häuser angrenzend und an den Garten grenzt ein anderes Grundstück. Jetzt zu meiner Frage. Wie ist es, falls wir mal den Garten umgestalten möchten er zum beispiel mit Steinen die ca. 2 m hohe Böschung an der Stirnseite des Gartens abstützen wollen. Aktuell sind dort 2 Reihen von Pflanzsteinen und der Hang ist mit Efeu bewachsen. Wie kommen die Steine in den Garten bzw. Falls ein kleiner Bagger z.B. benötigt würde. Geht das dann per Kran übers Dach?? Ist vielleicht etwas naiv. Theoretisch ginge es ja auch übers Nachbargrundstück. Aber ich denke das setzt einen sehr kooperativen Nachbar voraus. Danke für Eure Antworten. Aktuell ist es kein Thema, aber vielleicht in ein paar Jahren mal. Dieselbe Thematik betrifft ja auch eine mögliche Dachsarnierung wo man vielleicht mal ein Gerüst benötigt. Gut, das geht vielleicht noch durchs Haus.
 
WilderSueden

WilderSueden

Idealerweise einigt man sich bei sowas mit dem Nachbarn und kommt ohne größere Flurschäden (die man ihm dann natürlich ersetzt) durch seinen Garten. Alternativ kann man auch einen Minibagger kranen, habe ich schon gesehen. Das ist natürlich deutlich teurer.
Oder man plant so, dass man alles durchs Haus tragen bzw. idealerweise mit der Schubkarre fahren kann. Das wäre dann z.B. Schalsteinmauer statt L-Steinen
 
Tolentino

Tolentino

Ich vermute, im Zweifel fiele dies unter Hammerschlag- und Leiterrecht. Käme wohl auf die Verhältnismäßigkeit an... Ja, aber besser im Vorfeld einigen.
 
H

HeimatBauer

Interessant, wie weit hier das Hammerschlag- und Leiterrecht interpretiert wird:
1. Es muss sich ausdrücklich um notwendige Arbeiten handeln, Verschönerungsarbeiten fallen nicht darunter.
2. Die reine Kostenersparnis ist kein ausreichender Grund für die Inanspruchnahme des Hammerschlags- und Leiterrechts. Können die Reparaturen anderweitig durchgeführt werden, müssen diese Optionen auch genutzt werden - unabhängig davon, wie umständlich oder kostspielig sie sind.

Also ja, natürlich kann man den Nachbarn freundlich fragen, ihm vielleicht eine andere Nettigkeit anbieten. Aber wenn er sagt "nö" dann ist nix. Das sollte man von Anfang an im Hinterkopf haben.

Also ja, im Zweifel muss der Garten-Landschaftsbauer sich ne Transportstrecke durchs Haus legen. Ich habe erst einen Kostenvoranschlag für nen Fliesenleger bekommen für ein anderes Haus, die haben in einem solchen typischen Reihenhaus generell für die gesamte Arbeitszeit einen Schutz für die gesamte Laufstrecke aufgebaut. So ist Reihenhaus.
 
H

HeimatBauer

Und falls der Nachbar ablehnt, liegt es vielleicht schlicht daran, dass er hier keinen Präzedenzfall schaffen will nach dem Motto "wenn ich es dem einen Nachbarn erlaube, dann wollen sie plötzlich alle ihren Garten renovieren und jede Woche fährt mir ein Bagger durch den Garten und wenn ich nahher den Flurschaden beseitigt haben will, dann bin ich der Böse".

Also ja, fragen kann man - aber nicht sauer sein, wenn der Nachbar ablehnt.
 
Y

ypg

Was ist denn „hinten“? Also am Grundstücksende? Normalerweise haben solche Grundstücke am Ende einen kleinen Gang/Weg..
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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