Zu hoher Preis im Vertrag

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L

Livestrong

Hallo bei unserem Bauvertrag einer DJH ist mir aufgefallen das unser GU
Den Preis falsch erfasst hat. Wir hatten vrschiede hausgroessen kalkuliert und im Vertrag ist der Preis für das groessere Haus welches wir nicht bauen. Muss er das anpassen? Danke
 
M

Meecrob

Habt ihr schon unterschrieben? Wenn ja: Alter, man guckt doch 15x auf solche Zahlen...
Wenn nein: Soll er den Vertrag ändern.
 
N

NorbertKoch

Hallo,

er muss dies ändern. Wenn Du schon unterschrieben hast dann, würde ich mal nachfragen, ob ein Fehler unterlaufen ist, oder wieso der Pries ein anderer ist.
Wenn er dich im Regen sitzen läßt, dann gleich zu Beginn die Notbremse ziehen und androhen, vom Vertrag zurück zu treten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
B

Bauexperte

Hallo,

Hallo bei unserem Bauvertrag einer DJH ist mir aufgefallen das unser GU. Den Preis falsch erfasst hat. Wir hatten vrschiede hausgroessen kalkuliert und im Vertrag ist der Preis für das groessere Haus welches wir nicht bauen. Muss er das anpassen? Danke
Entgegen meinem Vorschreiber sehe ich nicht, dass der GU den Preis anpassen muß; erst recht nicht, wenn die Auftragsbestätigung erfolgt und gleichlautend ist. Damit ist ein rechtsgültiges Geschäft - diesem Fall wohl Werkvertrag/Dienstvertrag zustande gekommen.

Du hast zwei Alternativen zur Auswahl: Der GU ist seriös und wird den vmtl. "Fehler" korrigieren oder Du kündigst Deinen Vertrag. Bei letzterer Variante kommst Du aber nicht kostenlos aus dem Vertrag, es sei denn, Du hast ein entsprechendes Rücktrittsrecht vereinbart. Die Höhe des Schadensersatzes bestimmt sich aus dem Vertrag, in jedem Fall mußt Du dem GU die bisher entstandene Leistung eigentliche. Ein RA Deines Vertrauens wird Dich gerne im worst case beraten, denn in der BRD ist das diesbezügliche Recht allein den beratenden Berufen vorbehalten.

Was mir allerdings nicht eingängig ist: Du hast vmtl. die größte Investition Deines Lebens in Angriff genommen und schaust nicht auf die Summe unten rechts - noch nicht mal wenigstens einmal? Dir muß es finanziell sehr gut gehen .... :rolleyes:

Freundliche Grüße
 
S

Stadtvilla-2012

Hallo,


Entgegen meinem Vorschreiber sehe ich nicht, dass der GU den Preis anpassen muß; erst recht nicht, wenn die Auftragsbestätigung erfolgt und gleichlautend ist. Damit ist ein rechtsgültiges Geschäft - diesem Fall wohl Werkvertrag/Dienstvertrag zustande gekommen.

Du hast zwei Alternativen zur Auswahl: Der GU ist seriös und wird den vmtl. "Fehler" korrigieren oder Du kündigst Deinen Vertrag. Bei letzterer Variante kommst Du aber nicht kostenlos aus dem Vertrag, es sei denn, Du hast ein entsprechendes Rücktrittsrecht vereinbart. Die Höhe des Schadensersatzes bestimmt sich aus dem Vertrag, in jedem Fall mußt Du dem GU die bisher entstandene Leistung eigentliche. Ein RA Deines Vertrauens wird Dich gerne im worst case beraten, denn in der BRD ist das diesbezügliche Recht allein den beratenden Berufen vorbehalten.

Was mir allerdings nicht eingängig ist: Du hast vmtl. die größte Investition Deines Lebens in Angriff genommen und schaust nicht auf die Summe unten rechts - noch nicht mal wenigstens einmal? Dir muß es finanziell sehr gut gehen .... :rolleyes:

Freundliche Grüße
Ist es denn immer so, dass der GU bei Abschluss eines Werkvertrages eine Auftragsbestätigung schicken muss? Habe nämlich letztes Jahr im Okt. unterschrieben und bis Heute keine AB?!
 
B

Bauexperte

Hallo,

Ist es denn immer so, dass der GU bei Abschluss eines Werkvertrages eine Auftragsbestätigung schicken muss? Habe nämlich letztes Jahr im Okt. unterschrieben und bis Heute keine AB?!
Wenn keine "Bestätigung des Auftrages" erfolgt ist, wurde eigentlich kein gültiger Vertrag geschlossen. Es sei denn, Auftrag und AB sind ein und das selbe Dokument.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 21.07.2025
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