Zu hoher Preis im Vertrag

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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M

Micha&Dany

Hi there

Ich bin zwar kein Jurist, aber meines Wissens nach:
Ein Vertrag ist dann geschlossen, wenn zwei gleichlautende Willenserklärungen vorliegen. (allgemeingültig - nicht abhängig von der schriftform)

Mit einer Bestellung gebe ich meine Willenserklärung ab, mit der AB gibt der andere seine Willenserklärung ab.
Das gleich ist, wenn beide den gleichen Vertrag unterschreiben. Dann haben auch beide Seiten ihre Willenserklärung abgegeben und da es der gleiche Vertrag ist, ist diese Erklärung gleichlautend.

Grüße
Micha :cool:
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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