Wie das Haus stellen? Einschränkung durch Baugrenze.

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Zuletzt aktualisiert 12.10.2025
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L

Legurit

Zweiteres finde ich nicht so abwegig. Braucht halt etwas Nerven und Zeit. Ersteres würde ich auf keinen Fall empfehlen - hatten wir im Nachbardorf (allerdings noch etwas schlimmer) und die mussten zurückbauen... also abreißen.
 
EveundGerd

EveundGerd

Ich glaube nicht, dass der Einwand mit Hinweis auf Energieeinsparverordnung funktionieren würde.
Als der bebauungsplan aufgestellt wurde, hat man sich mit dem Baufenster sicherlich etwas gedacht.
 
Y

youpy1978

Wir haben genau das gleiche Problem (gehabt). Wir haben es nun so gelöst, dass wir das Haus gedreht haben und die lange Seite des Hauses Richtung Garten geht. Wenn du ein Eckgrundstück hast kannst du den First evtl drehen. Wir sind so auf unsere Baugrenze Richtung Straße im Norden gekommen und habe die Terrasse Richtung Westen gelegt. Wir finden es war DIE Lösung für das Grundstück. Unser Architekt wäre darauf auch nicht gekommen zumal wir auch unbedingt eine Doppelgarage wollten. Unser Grundstück ist auch 21x26m groß und das Haus wird ca. 8m breit und 12m lang.
 
Y

ypg

Wo ist denn das Problem, das Haus entsprechend zu versetzen, dass vorn ein schöner Vorplatz entsteht? Wieviel Tiefe im Süden steht dann zur Verfügung?
Übrigens seh ich nicht die Ecke mit dem vorgeschriebenen Abstand zur Straße als Problem, denn die Vorgabe gab es schon, bevor das Haus ausgesucht wurde. Ich sehe grundsätzlich immer das Problem darin, sich ein Standardhaus auszusuchen, bevor ein Grundstück gekauft ist. Dann wird später alles in Bewegung gesetzt, Fehlplanungen inklusive, damit das Stück Haus mit gewünschten Doppelcarport raufgezwängt werden kann.
Mit den Vorzügen eines gut strukturierten Grundstücks und Grundriss in der Findungsphase kann man als Externer dann später nur noch schlecht argumentieren ;)
 
B

Bauexperte

Guten Abend Sonja,

ich kann Deinen Frust ein wenig verstehen, andererseits aber auch wieder nicht. In der überwiegenden Mehrheit der aufgestellten Bebauungspläne, haben die Festsetzungen darin ihren Sinn und daher auch verständlich, daß die BVA abgelehnt wurde; insbesondere für diese Stelle des Grundstückes.

Würden wir das Haus einfach nach hinten schieben, wären es fast 8m vor dem Haus!! Das ist so unnötig!
Abseits dessen, daß Du das bestimmt gewusst hast, bevor Du das Grundstück gekauft hast ... ich betreute BV, wo das Haus 11.00 m von der Straße entfernt gestellt werden muß. 8.00 m sind also kein Beinbruch; ein Vorgarten läßt sich zudem interessant und harmonisch in die Baumaßnahme integrieren/gestalten ;)

Das Haus steht auf der Nordseite, somit ist der Garten Südseite.
Hat jemand eine Idee?
Wir erzählen unseren Interessanten bereits im 1. Beratungsgespräch, daß ein Haus zu bauen auch immer Kompromisse eingehen bedeutet; die spannende Frage ist stets, wo der Kompromiss gefunden wird, denn die eierlegende Wollmichsau gibt es nicht.

Du hast - aus meiner bescheidenen Sicht - folgende Möglichkeiten:
  • den Hauskörper nach hinten schieben
  • das Haus drehen - kommt natürlich auf das Raumprogramm an
  • das Haus im Bereich der Grenzverletzung einrücken; gibt spannende Lösungen
  • das Haus mittig teilen und beide Hälften versetzt planen
  • das Haus verkleinern
  • eine einfache Garage mit Stellplatz planen
  • oder einen neuen Grundriss entwerfen lassen
Einen "kleinen Tod" wirst Du sterben müssen ;)

Grüße, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 12.10.2025
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