Guten Abend Sonja,
ich kann Deinen Frust ein wenig verstehen, andererseits aber auch wieder nicht. In der überwiegenden Mehrheit der aufgestellten Bebauungspläne, haben die Festsetzungen darin ihren Sinn und daher auch verständlich, daß die BVA abgelehnt wurde; insbesondere für diese Stelle des Grundstückes.
Würden wir das Haus einfach nach hinten schieben, wären es fast 8m vor dem Haus!! Das ist so unnötig!
Abseits dessen, daß Du das bestimmt gewusst hast, bevor Du das Grundstück gekauft hast ... ich betreute BV, wo das Haus 11.00 m von der Straße entfernt gestellt werden muß. 8.00 m sind also kein Beinbruch; ein Vorgarten läßt sich zudem interessant und harmonisch in die Baumaßnahme integrieren/gestalten
Das Haus steht auf der Nordseite, somit ist der Garten Südseite.
Hat jemand eine Idee?
Wir erzählen unseren Interessanten bereits im 1. Beratungsgespräch, daß ein Haus zu bauen auch immer Kompromisse eingehen bedeutet; die spannende Frage ist stets, wo der Kompromiss gefunden wird, denn die eierlegende Wollmichsau gibt es nicht.
Du hast - aus meiner bescheidenen Sicht - folgende Möglichkeiten:
- den Hauskörper nach hinten schieben
- das Haus drehen - kommt natürlich auf das Raumprogramm an
- das Haus im Bereich der Grenzverletzung einrücken; gibt spannende Lösungen
- das Haus mittig teilen und beide Hälften versetzt planen
- das Haus verkleinern
- eine einfache Garage mit Stellplatz planen
- oder einen neuen Grundriss entwerfen lassen
Einen "kleinen Tod" wirst Du sterben müssen
Grüße, Bauexperte