Was beachten bei Finanzierung, Schenkung Immobilie Elternhaus?

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K

karl.jonas

  1. Der Freibetrag für die Schenkung beträgt für jedes Elternteil 400 k. Je nach "sonstiger Vermögenslage" kann es daher sinnvoll sein, das Haus zunächst von 100% Mama auf 50:50 Mama/Papa zu übertragen. Hier rechnet ggf. der Steuerberater.
  2. Wenn der Schenkungsbetrag unter dem Freibetrag liegt, berechnet das (hiesige) Finanzamt garnichts. Erst, wenn vielleicht eine zweite Schenkung oder Erbschaft dazukommt, überlegen sie nochmal, ob sie was berechnen sollten.
  3. Der Unterschied zwischen "Wohnrecht" und "Nießbrauch" ist wichtig und sollte mit einem Fachmann geklärt werden. Wer soll z.B. den Ertrag bekommen, wenn deine Eltern im Heim sind (also kein Wohnrecht mehr wahrnehmen wollen/können)? Der lebenslange Nießbrauch für jeden einzelnen Elternteil versetzt deine Eltern in einen eigentumsähnlichen Stand, das Wohnrecht ist wesentlich schwächer.
  4. Für deine Eltern ist es wichtig, dass die Rechtslage notariell festgeschrieben wird. Das kostet wenig. Aber mit einem gut gemeinten und schlecht gemachten Vertrag kann es immer passieren, dass die Eltern trotz Wohnrecht zum Schluss auf der Straße sitzen. (ok, hier bin ich auf dünnem Eis, habe z.B. eine Zwangsversteigerung im Sinn, bitte prüfen).
Das war jetzt Laienhalbwissen. Es wurde ja schon geschrieben, dass man bei ein paar hundert tausend Euro etwas Profiwissen in die Vereinbarungen stecken sollte.
 
C

Crixton

Sehr gute Punkte von @karl.jonas
Noch zu ergänzen wäre, dass der Schenkungsfreibetrag alle 10J genutzt werden kann.
Evt macht eine Teilübertragung von jetzt 50% und in 10J der restlichen 50% Sinn.
Hier aber beachten, es gibt bei evtl. Eintretendem Pflegefall der Elternteile eine 10J Pflichtteilsfrist.
 
G

Grundaus

ich weiß nicht warum hier immer von Finanzamt die Rede ist. Der TE hat mehrmals gesagt, dass das Haus keine 400t€ Wert ist, ja so etwas soll es geben. Zusätzlich ist nicht bekannt ob es beiden Elternteile gehört und wie alt die Eltern sind. Es könnte auch über 1 Million Wert sein ohne Schenkungssteuer. Daher hat das Finanzamt wegen Schenkungssteuer nichts damit zu tun und unnütz eine GBR, OHG GMBH, AG oder KG zu gründen ist einen Schnapsidee. Notargebühren hängen aber natürlich vom Wert ab. Viel wichtiger ist ob die finanzierende Bank den Eigentümerwechsel mitmacht. Aus den ersten Rang im Grundbuch wird sie nicht abrücken, daher wird ein Wohnrecht als zweiten Rang eingetragen und entfällt bei der Zwangsversteigerung. aber ob das realistisch ist? Viel wichtiger wäre ein Steuerberater, ob es nicht besser wäre das Haus zu kaufen und an die Eltern zu vermieten
 
A

Alibert87

ich weiß nicht warum hier immer von Finanzamt die Rede ist. Der TE hat mehrmals gesagt, dass das Haus keine 400t€ Wert ist, ja so etwas soll es geben. Zusätzlich ist nicht bekannt ob es beiden Elternteile gehört und wie alt die Eltern sind. Es könnte auch über 1 Million Wert sein ohne Schenkungssteuer. Daher hat das Finanzamt wegen Schenkungssteuer nichts damit zu tun und unnütz eine GBR, OHG GMBH, AG oder KG zu gründen ist einen Schnapsidee. Notargebühren hängen aber natürlich vom Wert ab. Viel wichtiger ist ob die finanzierende Bank den Eigentümerwechsel mitmacht. Aus den ersten Rang im Grundbuch wird sie nicht abrücken, daher wird ein Wohnrecht als zweiten Rang eingetragen und entfällt bei der Zwangsversteigerung. aber ob das realistisch ist? Viel wichtiger wäre ein Steuerberater, ob es nicht besser wäre das Haus zu kaufen und an die Eltern zu vermieten
Vermietung hatten wir überlegt, aber wir wollen es so einfach wie möglich halten.
Zumal wollen wir noch ein eigenes Haus kaufen, sodass es hier Ggf komplizieren sein könnte …
 
A

Alibert87

. Viel wichtiger ist ob die finanzierende Bank den Eigentümerwechsel mitmacht. Aus den ersten Rang im Grundbuch wird sie nicht abrücken, daher wird ein Wohnrecht als zweiten Rang eingetragen und entfällt bei der Zwangsversteigerung. aber ob das realistisch ist? Viel wichtiger wäre ein Steuerberater, ob es nicht besser wäre das Haus zu kaufen und an die Eltern zu vermieten
Muss man die Bank vorab fragen? Könnte die ihr Veto einlegen ?
 
11ant

11ant

Vermietung hatten wir überlegt, aber wir wollen es so einfach wie möglich halten.
Zumal wollen wir noch ein eigenes Haus kaufen, sodass es hier Ggf komplizieren sein könnte …
Also, Ihr wollt selbst nicht dort einziehen, und die Eltern beabsichtigen auch ihr Dortwohnenbleiben nicht zu ändern - wozu dann jetzt der Eigentumsübergang ?
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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