V
Vega82
Guten Abend,
ich habe eine Frage zu einem Vertragsbestandteil unseres Werksvertrages.
Hier gibt es die Klausel:
"Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen"
Daraus lese ich, dass mir bei Mängeln grundsätzlich nur der Rechtsweg bleibt.
Es reicht also nicht, diese durch einen Baugutachter feststellen und erfassen zu lassen?
Ist dies eine übliche Klausel?
Wie kann man diese besser und zu unseren Gunsten definieren?
ich habe eine Frage zu einem Vertragsbestandteil unseres Werksvertrages.
Hier gibt es die Klausel:
"Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen"
Daraus lese ich, dass mir bei Mängeln grundsätzlich nur der Rechtsweg bleibt.
Es reicht also nicht, diese durch einen Baugutachter feststellen und erfassen zu lassen?
Ist dies eine übliche Klausel?
Wie kann man diese besser und zu unseren Gunsten definieren?