Überraschende Änderungen an Bauplan durch Statiker

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S

Stephan1807

Hallo zusammen! Ich muss das Thema nochmal nach oben holen.

Wir haben über einen Bauträger (BPD) ein Reihenendhaus gekauft, welches aktuell gebaut wird.

Nunmehr wurde uns seitens der ausführenden Baufirma (weisenburger) mitgeteilt, dass der Boden im Baugebiet nicht so tragfähig ist wie zunächst gedacht und dass statische Änderungen (insbesondere Einbau einer 25 x 25 cm Stütze, die vom Keller bis ins 2. OG reicht) am Haus vorgenommen werden müssen.

Die Frage ist nun, ob wir das einfach so hinnehmen müssen. Die Stütze, die unter anderem durch den Flur und das Bad verläuft, stört uns doch sehr!

Im Bauträgervertrag ist ein Änderungsvorbehalt enthalten, mit dem der Bauträger sich entsprechende Änderungen vorbehält, wenn sie notwendig sind und für den Käufer nicht wertmindernd bzw. zumutbar.

Dass die Änderung notwendig ist, steht außer Frage. Wir möchten ja nicht, dass unser Haus eines Tages einkracht oder sich starke Risse bilden, aber die Änderung ist meiner Ansicht nach schon wertmindernd bzw. einschränkend. Insofern würde ich zumindest eine leichte Kaufpreisminderung für angemessen halten. Leider stoßen wir beim Bauträger auf taube Ohren, sodass ich überlege einen Rechtsanwalt einzuschalten und ggf. vom Kauf zurückzutreten.

Bevor ich dies tue, wollte ich hier jedoch vorab nachhören, ob Ihre entsprechende Erfahrungen habt. Urteile, in denen auch Statikänderungen betroffen waren, finde ich über Google leider nicht. Zudem stellt sich mir die Frage, ob das Bodengutachten nicht schon vor dem Bau Ausschluss über die Statikanforderungen hätte geben müssen.

Vielen Dank im Voraus!
 
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nordanney

Dass die Änderung notwendig ist, steht außer Frage. Wir möchten ja nicht, dass unser Haus eines Tages einkracht oder sich starke Risse bilden, aber die Änderung ist meiner Ansicht nach schon wertmindernd bzw. einschränkend. Insofern würde ich zumindest eine leichte Kaufpreisminderung für angemessen halten. Leider stoßen wir beim Bauträger auf taube Ohren, sodass ich überlege einen Rechtsanwalt einzuschalten und ggf. vom Kauf zurückzutreten.
M.E. hast Du keinen Anspruch auf irgendetwas. Wo ist die Wertminderung? 25x25cm ist praktisch nichts, das ist 1/16 qm!!! Als Bauträger würde ich mich auf absolut nichts einlassen.
 
S

Scout

Sicher, dass es ein Bauträger ist? Dann würdet ihr das fertige Haus en bloc kaufen und nicht so wie geschildert zwei Firmen als Vertragspartner haben.

Wenn nicht, wieso habt ihr kein Bodengutachten vorher in Auftrag gegeben?

Ansonsten: Bei Baupreisen von angenommenen 2500 Euro/m2 und 0,0625m2 auf zwei Etagen reden wir über 200 Euro Wertverlust....wenn das der ärgste Schnitzer bei dem Bauvorhaben werden wird so kannst du dich glücklich schätzen.
 
S

Stephan1807

Sicher, dass es ein Bauträger ist? Dann würdet ihr das fertige Haus en bloc kaufen und nicht so wie geschildert zwei Firmen als Vertragspartner haben.

Wenn nicht, wieso habt ihr kein Bodengutachten vorher in Auftrag gegeben?

Ansonsten: Bei Baupreisen von angenommenen 2500 Euro/m2 und 0,0625m2 auf zwei Etagen reden wir über 200 Euro Wertverlust....wenn das der ärgste Schnitzer bei dem Bauvorhaben werden wird so kannst du dich glücklich schätzen.

Ja, sicher. weisenburger ist die ausführende Baufirma für unseren Vertragspartner BPD. Grundsätzlich haben wir also nichts mit weisenburger zu tun und mussten auch kein Bodengutachten in Auftrag geben, weil wir das fertige Haus, wie du sagst, en bloc gekauft haben.

Der Wertverlust ergibt sich meiner Ansicht nach nicht durch den Flächenverlust, sondern einfach durch das Vorhandensein der Stütze.
 
S

Scout

Woran machst du den Wertverlust dann objektiv fest, also wie sollte dieser quantifiziert werden? Mehr als 200 Euro wären eine Illusion und diese zu erlangen wahrscheinlich viel Zeit und Nerven benötigen, die auf so einer Baustelle oftmals viel besser angelegt werden werden können.
 
S

Stephan1807

Ich erachte eine sichtbare Stütze, "die im Raum steht", schon als einen erheblichen Nachteilt gegenüber einer glatten Wand, die ich ursprünglich gekauft habe.

Keine Ahnung, wie das quantifiziert werden soll, aber ein Nachteil ist es für mich definitiv. Jedes andere Produkt kaufe ich ja auch nur wie beschrieben bzw. vereinbart.
 
Zuletzt aktualisiert 30.06.2025
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