Schaden durch Straßenbaum - wer haftet?

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rausausBerlin

Hallo,

so ganz richtig ist die Frage hier nicht aufgehoben, aber vielleicht kann jemand helfen.

Wir bewohnen ein älteres (BJ um 1900, renoviert 1996, Anbau 2003) Einfamilienhaus in Brandenburg. Die Straße ist von alten Linden auf dem Gehweg gesäumt, die für unsere Straße charakterbildend sind. Unser Altbau ist auf der straßenabgewandten Seite unterkellert... und genau im Heizungskeller wölbt sich die Bodenplatte durch Wurzeldruck.

Mein Schwiegervater (mit Frau Besitzer der Immobilie & des Grundstücks) hat vor ca 3 Jahren bereits bei der Gemeinde diesen Schaden moniert. Es war damals auch jemand da, der sagte, es sei alles ok. Mein Schwiegervater gab sich mit dieser mündlichen Aussage zufrieden, brach den Boden auf und kappte die Wurzel unter der Aufwölbung.

Mangels anderer Bäume muß es sich um eine Wurzel einer auf Gemeindeland stehenden Linde handeln.

Nun habe ich das Gefühl, das die Aufwölbung neben größer geworden ist, und da der WW-Speicher schon nicht mehr absolut gerade steht und ich befürchte, daß irgendwann dessen Zuleitung bricht, habe ich erneut die Gemeinde informiert. Mauerwerksrisse gibt es nicht. Am Mittwoch soll wohl wieder jemand kommen. Nur - was kann ich verlangen, wie ist die rechtliche Lage?

- Wurzeln an der Grundstücksgrenze kappen lassen ( der Baum müßte dann eigentlich gefällt werden, da er keine 2m neben dem Grundstück steht)?
- Baum fällen?
- Was ist mit dem zweiten Baum, der in gleicher Entfernung zum Haus nur wenige Meter weiter steht (bisher kein Schaden im Keller, aber in seinem Wurzelbereich liegen Wasser, Gas, Strom).
- Kann ich von der Gemeinde mit Erfolgsaussichten verlangen, die Behebung des Schadens im Keller zu tragen oder ist das hinzunehmendes Risiko (Baum und Haus dürften grob geschätzt gleich alt sein)? Normalerweise müßten Heizkessel und WW-Speicher demontiert werden und die ca 6qm Estrich erneuert werden...

Für Verhaltenshinweise wäre ich sehr dankbar!

Matthias
 
Zuletzt aktualisiert 08.07.2025
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