G
Grundaus
Wohnriester bedeutet nur, dass das Guthaben vor erreichen des Rentenalters als eine Summe ausbezahlt wird. Dazu kann prinzipiell jeder Riester-Vertrag genommen werden, oft wurde aber speziell ein Bausparvertrag abgeschlossen. Da es später keine Auszahlung gibt, die zu versteuern ist, wird dafür der ausgezahlte Betrag als Rechengröße genommen und die Laufzeit/Inflation mit den 2% ausgeglichen. Nicht berufstätige Personen sind nicht direkt förderfähig, sondern nur wenn der Ehepartner auch einen Vertrag hat. Daher dein Vertrag mit den 60.-- Mindesteinzahlung.
Ich würde mir dien Aufwand wegen 7000.-- nicht antun und den Vertrag nicht für die Immobilie verwenden und einfach weiterlaufen lassen. Wenn er die Grenze zur Kleinbetragsrente erreicht ist (derzeit bei ca 11000.--€) kann man überlegen was man weiter macht.
Ich würde mir dien Aufwand wegen 7000.-- nicht antun und den Vertrag nicht für die Immobilie verwenden und einfach weiterlaufen lassen. Wenn er die Grenze zur Kleinbetragsrente erreicht ist (derzeit bei ca 11000.--€) kann man überlegen was man weiter macht.