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ᐅ Riester Classic S11 Steuerliche Fragen


Erstellt am: 06.05.25 21:27

cobra198206.05.25 21:27
Sehr geehrte Experten,

ich habe eine Frage bezüglich des Riester-Vertrags meiner Frau.

Meine Frau ist verheiratet und hat drei Kinder. Sie profitiert von der staatlichen Förderung des Riester-Vertrags (Riester Classic S11) der LBS. Derzeit beträgt das Guthaben auf ihrem Konto etwa 7.000 Euro, wir haben nur 60€ jährlich eingezahlt, um die volle Förderung zu bekommen.
Nun planen wir eine Immobilie zu kaufen, und zwar ohne Kreditaufnahme und in Unbar per Überweisung.
Ich kann laut Riester Vertrag wenn wir eine Immobilie Kaufen, und wir darin wohnen das Guthaben auszahlen lassen. Dies würde den Riester-Vertrag meiner Frau beenden.
Meine Frau ist 1990 Geboren, und im jähr 2025 würden wir die 7000€ Auszahlen, muss die dann bei Renten eintritt dann die 7000€ inkl. der jährliches 2% im Rentenalter dann versteuern?

Mir ist bekannt, dass die Riester-Förderung in der Regel auf einem separaten Konto angelegt wird und die angesparten Beträge im Rentenalter besteuert werden. Ich verstehe jedoch nicht ganz, wie sich dies in unserem Fall verhält. Erhalte ich die 7.000 Euro auf unser gemeinsames Konto, werden diese dann vom Staat angelegt und mit 2 % verzinst? Nach etwa 40 Jahren wären aus diesen 7.000 Euro dann vermutlich über 20.000 Euro, und auf diese Summe müsste ich im Rentenalter meiner Frau Steuern zahlen? Habe ich das richtig verstanden?

oder gibt es eine andere Möglichkeit diese steuern jetzt bei Auszahlung zu zahlen, weil ich mag das nicht wenn im jähre 2058 noch Post wegen Steuerzahlung bekomme.
HilfeHilfe07.05.25 06:47
cobra1982 schrieb:

Sehr geehrte Experten,

ich habe eine Frage bezüglich des Riester-Vertrags meiner Frau.

Meine Frau ist verheiratet und hat drei Kinder. Sie profitiert von der staatlichen Förderung des Riester-Vertrags (Riester Classic S11) der LBS. Derzeit beträgt das Guthaben auf ihrem Konto etwa 7.000 Euro, wir haben nur 60€ jährlich eingezahlt, um die volle Förderung zu bekommen.
Nun planen wir eine Immobilie zu kaufen, und zwar ohne Kreditaufnahme und in Unbar per Überweisung.
Ich kann laut Riester Vertrag wenn wir eine Immobilie Kaufen, und wir darin wohnen das Guthaben auszahlen lassen. Dies würde den Riester-Vertrag meiner Frau beenden.
Meine Frau ist 1990 Geboren, und im jähr 2025 würden wir die 7000€ Auszahlen, muss die dann bei Renten eintritt dann die 7000€ inkl. der jährliches 2% im Rentenalter dann versteuern?

Mir ist bekannt, dass die Riester-Förderung in der Regel auf einem separaten Konto angelegt wird und die angesparten Beträge im Rentenalter besteuert werden. Ich verstehe jedoch nicht ganz, wie sich dies in unserem Fall verhält. Erhalte ich die 7.000 Euro auf unser gemeinsames Konto, werden diese dann vom Staat angelegt und mit 2 % verzinst? Nach etwa 40 Jahren wären aus diesen 7.000 Euro dann vermutlich über 20.000 Euro, und auf diese Summe müsste ich im Rentenalter meiner Frau Steuern zahlen? Habe ich das richtig verstanden?

oder gibt es eine andere Möglichkeit diese steuern jetzt bei Auszahlung zu zahlen, weil ich mag das nicht wenn im jähre 2058 noch post wegen Steuerzahlung bekomme.

komplett auflösen, dann werden förderung und steuern zurückgezahlt
Bay202507.05.25 08:23
Ich habe das gleiche Thema gerade auch mit dem Riester-Vertrag meines Mannes durch.

Dein geschilderter Sachverhalt stimmt - das ganze nennt sich "Wohnförderkonto", dass im Hintergrund angelegt und verzinst wird. Bei Renteneintritt wird auf dieser Grundlage die nachzuzahlende Steuer berechnet.

Wir standen vor der gleichen Thematik: Wir wollten das angesparte Guthaben für den Bau unseres Hauses verwenden, aber (1) keine Steuern im Rentenalter zahlen und (2) uns nicht an die Riester-Auflagen binden.

Wir haben uns dann für die "förderschädliche Verwendung" entschieden und den Vertrag gekündigt.
Das Guthaben wurde nun abzüglich Zulagen und Steuervorteile ausbezahlt. Die Erträge müssen nachversteuert werden, hier folgt wohl zum Jahresende eine entsprechende Bescheinigung.
Benutzer20325607.05.25 08:51
Wir standen im letzten Jahr auch vor der Frage, was tun mit Riester.

Da bei uns Zulagen für drei Kinder in den Verträgen stecken und wir abwarten wollen, was die Regierung altersvorsorgemäßig plant, haben wir uns erstmal für eine Teilauszahlung entschieden. 3k mussten hierbei in jedem Vertrag verbleiben und die Verträge werden nun normal weiter bespart. Die Standmitteilung zu den Verträgen weist nun auch die Höhe des "Wohnförderkontos" aus, welches jährlich verzinst und zu Rentenbeginn versteuert wird. So zumindest Stand heute. Ein paar Reformen weiter wird das in 20 Jahren vielleicht auch anders aussehen.

Je nach dem, was die Regierung plant und möglich/sinnvoll ist, wollen wir die bestehenden Verträge weiter besparen und die Guthaben kurz vor Rente in die Immobilie investieren, die Guthaben in ein besseres Anlageprodukt überführen oder die Verträge zeitnah beenden und schon jetzt für Sondertilgungen komplett auszahlen lassen. Eine "förderschädliche Verwendung" streben wir nicht an, da wir denken, dass die vielen Kinderzulagen mehr Rendite gebracht haben und noch bringen, als wir durch Kosten der Verträge und nachträgliche Besteuerung verlieren.
cobra198207.05.25 11:49
Vielen Dank für die Klärung. Ich hatte zunächst angenommen, dass Wohnriester und Riester Classic unterschiedliche Produkte sind.

Um die staatlichen Zulagen für mich und meine Frau zu erhalten, müsste ich also ebenfalls einen Riester-Vertrag abschließen.

In den vergangenen Jahren habe ich lediglich 60 € jährlich eingezahlt. Sollte ich den Vertrag nun kündigen, erhalte ich dann die eingezahlten 60 € abzüglich Gebühren zurück, oder verfällt der Anspruch auf die staatlichen Zulagen? Wie genau funktioniert das Verfahren?

Alternativ könnte ich weiterhin 60 € jährlich einzahlen und den Vertrag erst bei Renteneintritt auszahlen lassen oder ruhen lassen.

Für meine Kinder habe ich ein Junior-Depot gekündigt, da ich mich von den LBS-Verträgen trennen möchte. Für meine Kinder verwende ich nun ein ING Junior-Depot, das in ETFs investiert.
Benutzer20325607.05.25 12:50
cobra1982 schrieb:

Wohnriester und Riester Classic unterschiedliche Produkte
Es sind unterschiedliche Produkte, wobei normalerweise auch bei einem klassischen Riester-Produkt das vorhandene Guthaben ganz oder teilweise zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken ausgezahlt werden kann, sich damit in Wohnriester wandelt und auf dem sog. Wohnförderkonto ausgewiesen wird. Genaueres kann dir dein Anbieter mitteilen.

Mit dem einzuzahlenden Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro kenne ich mich nicht wirklich aus. Um die vollen Zulagen zu erhalten, muss man als "normaler" AN 4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der Zulagen einzahlen und das sind zumeist deutlich mehr als 60 Euro, insbesondere, wenn man über einen Hauskauf nachdenken kann. Aber da ihr ohne Kredit kaufen wollt/könnt, kann das bei euch natürlich ganz anders sein.

Wenn ihr den Vertrag kündigt, ohne das Guthaben für Wohnriester zu nutzen, werden Zulagen und evtl. Steuervorteile zurückgefordert bzw. gar nicht erst ausgezahlt. Einfach mal Riester Rente oder Wohnriester in eine Suchmaschine eingeben und 5 Minuten querlesen, dann sollten alle grundsätzlichen Fragen beantwortet sein 🙂

Depots für die Kinder sind immer gut, haben wir vom Corona-Kindergeld gemacht um unser schlechtes Gewissen bezüglich der dadurch noch höheren Staatsverschuldung etwas zu beruhigen.
lbswohnriestervertragguthabenzulagenförderungrentenaltersteuernrenteneintrittverträge