Plastikfenster in der Wohnung: die Lüftung nachrüsten

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mwyalchen

Keine Ahnung, was das Teil braucht oder macht, aber wenn Du aus meiner Wohnung ausziehst und Bohrlöcher an den Fensterprofilen ohne Absprache hinterlässt, die nicht punktuell nötig sind, um eine Beschattung dauerhaft auf den Innenseite zu montieren, dann ist das Sachbeschädigung. Und ich bin auch eine nette Vermieterin!
Hä? Ich hinterlasse keine Löcher, sondern eine gefertigte Lüftung, die man kaum von einer gleich mit dem Fenster gelieferten unterscheiden kann.

Aber grundsätzlich verstehe ich Ihren Punkt. Im Endeffekt ist das tatsächlich ihre Sache.

Aber bei ihr geht nix, wenn man das nicht selbst organisiert. Auf meine Vermieterin kann man Jahrelang warten.

Und ich wünschte mir eine technische Beratung, keine Rechtliche ;)
 
Nordlys

Nordlys

Vermieter fragen,ob man Fensterfalzlüfter montieren darf. Ob man es auch selbst machen darf. Damit wärest Du auf der sicheren Seite. Mach eine Gesprächsnotiz und sage es dem Vermieter, dass Du diese anfertigst. Er bekommt ein Doppel davon. Dann kannste die Dichtungsgummis anschneiden und die Falzlüfter einsetzen. Sagt V. nein, dann nicht.
 
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mwyalchen

Vermieter fragen,ob man Fensterfalzlüfter montieren darf. Ob man es auch selbst machen darf. Damit wärest Du auf der sicheren Seite. Mach eine Gesprächsnotiz und sage es dem Vermieter, dass Du diese anfertigst. Er bekommt ein Doppel davon. Dann kannste die Dichtungsgummis anschneiden und die Falzlüfter einsetzen. Sagt V. nein, dann nicht.
Für Falzlüfter muss man nur die Dichtung abschneiden oder?
Sorry, aber darüber würde ich meine Vermieterin gar nicht fragen. Die Dichtung kostet nichts und ich habe sie schon man selbst erneuert. Wenn ich solche Kleinigkeiten fragte, würde ich am Boden schlafen und das Gesicht in einem Eimer waschen :D
Zur Not montiere ich beim Auszug eine frische Dichtung oder hat der Nachmieter eine Lüftung. Wer kann was dagegen sagen?
 
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nordanney

Vermieter fragen,ob man Fensterfalzlüfter montieren darf. Ob man es auch selbst machen darf. Damit wärest Du auf der sicheren Seite.
Nicht unbedingt. Wenn es eine Eigentumswohnung ist, müsste sogar (wenn man es ganz richtig machen will) die Eigentümerversammlung darüber entscheiden, ob der TE das darf. Denn dann sind die Fenster Gemeinschaftseigentum. *Klugscheißermodus aus*
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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