Planungsphase Baugenehmigung / Finanzierung - Vorgehensweise

4,70 Stern(e) 6 Votes
Zuletzt aktualisiert 30.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Planungsphase Baugenehmigung / Finanzierung - Vorgehensweise
>> Zum 1. Beitrag <<

B

BauHerrHH

Hallo 11ant,

wo finde ich deinen Hausbau-Fahrplan mit deinem Phasenmodell?
Ich habe in der Suchfunktion nur Verweise darauf gefunden. Aber nicht die Anleitung selbst.

Freundliche Grüsse
 
H

heamer1

bei deinem Suchanbieter des Vertrauens folgendes eingeben:

"Ein Hausbau-Fahrplan, auch für Sie: das Phasenmodell der HOAI"
 
11ant

11ant

Ich habe in der Suchfunktion nur Verweise darauf gefunden. Aber nicht die Anleitung selbst.
Die steht - bis auf die letzten beiden Teile, die erst im neuen Jahr kommen - öffentlich in einem sogenannten Internet herum ;-)
bei deinem Suchanbieter des Vertrauens folgendes eingeben:
"Ein Hausbau-Fahrplan, auch für Sie: das Phasenmodell der HOAI"
... seit gestern übrigens sogar kommentierbar :)
 
L

liwandreas

Hallo Zusammen,

nun auch mal wieder ein Update von uns.

Nach einigen Gesprächen und Recherchen (Danke auch für den Hinweis zum Fahrplan) sind wir nun einen Schritt weiter. Kompetenten Architekt gefunden und wir möchten starten. Hierzu zwei Fragen an die Experten:

1) Kündigung:
Anstatt nur die ersten Phasen (Modul A) zu beauftragen hat der Architekt uns einen Vertrag geschickt mit Kündigungsrecht nach jeder Phase. Sehe hier kein Problem. Ihr?

2) Umfang:
Habe verstanden wie sich das Honorar berechnet anteilig der Netto Bausumme (wir sind Zone III Dreiviertel). Hierzu allerdings eine Frage: wenn ich mich um gewisse Gewerke (zB Innenausbau oder teile davon wie Fliesen) selbst kümmern möchte (Eigenleistung oder einfach ohne Architekt die Fließen kaufen und legen lassen) dann reduziert sich ja nicht die Bausumme, aber die „Bausumme in der Verantwortung des Architekten“ (nenne das mal so, denke ihr versteht was ich meine).
Wie wird das üblicherweise gemacht?

Ich habe bereits gelesen dass Eigenleistungen das Honorar nicht reduzieren, und verstehe auch, dass es für die ersten Planungs-Phasen für den Architekten keine Rolle spielt wer die Arbeit am Ende ausführt. Dennoch scheint es ja komisch, dass ich z.B. den Architekt trotzdem anteilig für z.B Kauf und legen von Fließen bezahle obwohl er hier dann „nichts tun soll“.

Man müsste ja in dem Fall die gesamte Bausumme für die ersten LPs nehmen und wieder eine andere, reduzierte Bausumme für die weiteren LPs… klingt kompliziert…

was sagt ihr? Wie wird das in der Praxis gemacht?
 
K

Kokovi79

Ich rate Dir davon ab, wesentliche Gewerke nicht vom Architekten betreuen zu lassen, da Du dann im Fall von Schnittstellenproblemen selbst koordinieren muss. Zone 3 dreiviertel finde ich persönlich für ein Einfamilienhaus schon recht happig, aber vielleicht ist das ja bei Euch üblich? Mit normalen Anforderungen sollte 3 Mitte auskömmlich sein.
 
11ant

11ant

Anstatt nur die ersten Phasen (Modul A) zu beauftragen hat der Architekt uns einen Vertrag geschickt mit Kündigungsrecht nach jeder Phase. Sehe hier kein Problem. Ihr?
Ob das einen Unterschied macht, hängt von den Kündigungsfolgen ab - also, ob Ihr Euch dann über seinen entgangenen Gewinn aus nicht mehr erbrachten Phasen vergleichen sollt oder sich die Wege entschädigungslos trennen. Die Bündelung in die Module habe ich ja aus guten Grund so vorgenommen - nämlich, daß andere Abbruchzeitpunkte als nach Abschluss der Phasen 2 bzw. 5 nicht sinnvoll sind: zwischen Phase 2 und 3 macht ein "Sackenlassen" Sinn und liegt ein klassischer und häufiger Erkenntniszeitpunkt betreffend des Aspektes, ob man die "Chemie" miteinander als erfolgversprechend bewertet; die Baugenehmigung ist eine "Urkunde", nach der allein schon so zu bauen als ob sie selbst ein Plan wäre töricht wäre, mehr als dimensionskonkrete Skizzen sind ihre bildlichen Anlagen noch nicht. Die Detailplanung (LP5) von einem nicht zeugungsbeteiligten "Ziehvater" entwickeln zu lassen, ist mindestens ineffizient - daher meine Empfehlung, die LP5 denselben Planer übernehmen zu lassen, von dem auch die LP´ "1 bis 4" erbracht wurden. Und der Sinnabschnitt, der mit Architekt (und ggf. GU) das Modul C ist, läuft mit GU (aber ohne Architekt) anders ab. Mein Modulemodell ist keine alleingültige Universalwahrheit, aber die Heranführung des (typischerweise Laien) "Eigenheimbauherr" an das Begreifen professioneller Planungsabläufe, erstellt auf der Grundlage meiner etwa vierzigjährigen einschlägigen Erfahrung. Das Phasenmodell der HOAI selbst ist noch bewährter, entwickelt aus der Projektion der Tätigkeit auf ihre Vergütung, und geht als Normalfall von einer Durchbeauftragung des Architekten mit dem Gesamtwerk der LP 1 bis 9 (bzw. beim Eigenheim klassisch nur 8) aus, und vernachlässigt auch den gelegentlich vorkommenden Wunsch nach einem Pferdewechsel.
wenn ich mich um gewisse Gewerke (zB Innenausbau oder teile davon wie Fliesen) selbst kümmern möchte [...] dann reduziert sich ja nicht die Bausumme, aber die „Bausumme in der Verantwortung des Architekten“
Ein Haus ist ein "Individuum", es hat nur ein Anforderungsprofil an den Planer. Die prognostizierten Gesamtkosten sind nicht mehr und nicht weniger als ein Hilfsmaßstab für die Honorarbemessung. In diesem Sinne sind Handwerker- und Eigenleistungen einander äquivalent und macht die Vergabe an den Profi oder sich selbst lediglich kassenwirksam einen Unterschied. Der Architekt macht dabei den selben Job, egal ob nun der Jupp oder der Manni die Mörtelkelle schwingt.
 
Zuletzt aktualisiert 30.04.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4842 Themen mit insgesamt 97156 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben