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ᐅ Nur Gaube erlaubt, Lösungen?


Erstellt am: 22.01.2021 21:26

wibble 22.01.2021 21:26
Guten Abend,

wir stehen kurz vorm Bauantrag. Grundriss und alles steht. Nur ein Problem haben wir. Wir haben einen Kniestock von 1,55m und wir haben im BB-Plan die Vorschrift, dass nur Dachaufbauten erlaubt sind und diese die Traufe nicht durchbrechen dürfen. Für den genauen Wortlaut, habe ich den Bebauungsplan angeängt. Aufgrund des relativ hohen Kniestocks haben wir nun das Problem, dass die Fenster in der Gaube nicht in einer "normalen" Höhe beginnen. Wir bauen mit einem Massivbauunternehmen und der Verkäufer hat die Brüstungshöhe falsch eingetragen (1,20 m) statt 1,55m weshalb mir das Problem erst sehr spät auffiel. (ja ich weiß ich hab gepennt und soweit nicht gedacht, dass die Brüstungshöhe nicht 1,20m sein kann bei dem Kniestock. 🙁 )

Der Architekt sagt es gäbe keine Chance einen Giebel zu bauen oder mit niedrigerer Brüstungshöhe, hab aber nicht unbedingt das Gefühl, dass er sich da voll reinhängt.
Ich hab von Jemandem erzählt bekommen, dass die das Problem mittels eines im Bauantrag eingezeichneten Balkon gelöst haben in der Gaube, den sie dann aber weggelassen haben und so doch nen Giebel hatten. Kann ich aber noch nicht so ganz nachvollziehen, weil beim Balkon wäre die Traufe ja unterbrochen.

Ich hoffe jetzt, dass hier spitzfindige User mitlesen, die vielleicht noch eine Idee haben. Fakt ist. Aus einem Fenster mit Brüstungshöhe von 1,55m kann ich nur auf den Zehen stehend rausschauen.

Viele Grüße, vielen vielen Dank und einen schönen Abend euch!

WilderSueden 22.01.2021 21:40
Die einfachste Lösung wäre doch den Dachüberstand soweit zu verlängern dass die Gaube nicht mehr durch die Traufe geht?

wibble 22.01.2021 21:50
Ja, das hab ich auch schon gedacht. Aber irgendwie wollte mir der Architekt erzählen, dass das nicht geht. Muss da am Montag nochnal nachhaken. Also siehst du das auch so? Mich verwirrt das so langsam alles. Wir haben aktuell nen Dachüberstand von 50cm (quer zur Hauswand gemessen) und einem Kniestock von 1,50m und ne Dachneigung von 35 Grad. Ich versuch mal ne Zeichnung.

11ant 22.01.2021 22:37
wibble schrieb:

Ich versuch mal ne Zeichnung.
Stelle lieber die Pläne des Hauses (als Bild, hier gehostet !) hier ein. Skizzen von verwirrten Laien führen zu nichts.
WilderSueden schrieb:

Die einfachste Lösung wäre doch den Dachüberstand soweit zu verlängern dass die Gaube nicht mehr durch die Traufe geht?
Nein, die rechtliche Traufe hat mit der realen Regenrinne nur den Namen gemein.

wibble 22.01.2021 22:51
Anbei die Skizzen aus dem Bauantrag.

Schnitt durch Gebäude mit Dachkonstruktion, OG/EG/KG, Maßlinien.


Grundriss OG: Flur, Schlafen, Ankleide, Kind 1, Kind 2, Bad und Abstellraum.


Architekturzeichnung eines zweistöckigen Hauses mit Dachgauben, Fensterfronten und geplantem Gelände.

11ant 23.01.2021 00:57
Wenn ich die Maße recht deute, liegt die Traufhöhe aktuell bei 6,955 m, wo 7,50 m erlaubt wären. Da würde ich den Kniestock um einen halben Meter anheben und die Dachneigung von 35° auf 30° abflachen. Zwerchhäuser / Wiederkehren will der Bebauungsplan deutlichst nicht, und Gauben (wie auch Dachflächenfenster) sind schon bei Kniestock 150 ganz klar Narrenwerk, wie Du spätestens im Bild hoffentlich laienoffensichtlich nachvollziehen kannst.
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