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ᐅ Kniestockhöhe 2 GeschossIg Fenster Traufseite


Erstellt am: 06.09.2015 19:32

Sebastian79 07.09.2015 13:38
Um "normale" Fenster einzubauen, brauchst Du wohl ein 2. Vollgeschoss - alles andere ist keine Lösung, sondern ein Zustand.

Guckst ja ansonsten immer gegen das Dach oder halt im stehen nicht direkt durch das Fenster.

Watcher78 07.09.2015 13:52
Danke für die Antworten.

Was würde denn bei Euch ein Zwerchgiebel kosten, welches dann 2 Zimmer nebeneinander liegend Zimmer jeweils mit einem bodentiefen Fenster ausstattet. Ohne das sich dieser Zwerchgiebel in das EG zieht. So in der Art wie im angefügten Bild. Frage mich halt was günstiger kommt. Gleich auf 2 Vollgeschosse gehen ( ist erlaubt ) oder Zwerchgiebel.


Außenansicht eines Hauses mit Gaube im Dach und grauem Schindeldach.

Bauexperte 07.09.2015 13:59
Ein Zwerchhaus entsteht, wenn das Mauerwerk in das Dachgeschoss "mitgenommen" wird; also so, wie abgebildet.

Die Abbildung zeigt eine Flachdachgaube - würden wir seitlich schon anders ausführen - die Breite der bodentiefen Elemente kann ich nur schätzen, "normal" wäre 1,01 m + Mauerwerk zwischen den Fenstern, also insgesamt in etwa eine Breite von guten 3,50 m für das Zwerchhaus. Ich möchte meinen - auch wenn Kämpferfenster verbaut werden sollen, anstelle Franz. Balkone - bist Du mit guten TEUR 5 aufwärts unterwegs.

Edit: sorry - Paderborn ist etwas günstiger; sagen wir also ab TEUR 4.5

Grüße, Bauexperte

Watcher78 07.09.2015 14:07
Ok danke Dir für die Einschätzung...na ja das werden wir sehen ob Paderborn günstiger ist Muss ja schauen was mein GU sagt der ist leider die Woche im Urlaub und ich kann keine Preise anfragen.

bortel 07.09.2015 14:34
Was ist denn, wenn sich durch die Traufhöhe von 3m (bei Split-Level Haus am Hang) sich ein Kniestock von 1,67m ergibt. Für normale Fenster zu wenig, für Dachfenster eigentlich zu hoch zum hinausschauen.
Wie kann man clevererweise gegenüber Bauaufsichtsamt argumentieren, um mehr Traufhöhe (Kniestock) zu erhalten?

Bauexperte 07.09.2015 14:54
bortel schrieb:

Wie kann man clevererweise gegenüber Bauaufsichtsamt argumentieren, um mehr Traufhöhe (Kniestock) zu erhalten?
Im Regelfall: gar nicht, wenn es sich um Bebauungsplan-Gebiet handelt. Da hast Du im §34-Gebiet mehr Aussicht auf Erfolg.

Grüße, Bauexperte
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