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ᐅ Mauern über Dach hinaus ziehen!?


Erstellt am: 19.09.2016 11:20

bauherr85 19.09.2016 11:20
Hallo Zusammen,

meine Lebensgefährtin und ich beginnen derzeit unsere Hausplanung und deshalb habe ich mich hier angemeldet.
Wir haben uns ein Grundstück in einem Neubaugebiet gekauft. Allerdings lässt der Bebauungsplan keine Flachdächer zu, was jedoch unser optischer Wunsch ist. Alle Versuche das Bauamt und den Gemeinderat zu überzeugen, sind gescheitert. Der Bebauungsplan erlaubt alle Dachformen mit einer Neigung zwischen 15 und 45 Grad. Die Wandhöhen gemessen vom Sockel in die Traufe liegen bei Sattel- und Walmdach bei 5,5m und bei Pultdach bei 7,5m. Das ist für mich etwas unlogisch. Da das Grundstück nahezu eben ist, bekomme ich bei 5,5m keine 2 Vollgeschosse ohne Dachschrägen hin. Und ich möchte ja eigentlich von außen kein Dach sehen. Beim Pultdach bekomme ich locker 2 Vollgeschosse hin, da 7,5m Wandhöhe.
Nun meine Frage:
Was haltet ihr davon ein versetztes Pultdach mit 15° Dachneigung zu planen mit einer Wandhöhe bis zur Traufe von 6m (2 Vollgeschosse machbar) und dann die Wand außen auf 7,5m hochziehen. Dann sieht es von außen optisch wie ein Flachdachbau aus, aber innen ist ein Pultdach verbaut, was aber nur von Oben sichtbar ist. Meint ihr, dass man sowas genehmigt bekommt, ist es erlaubt, dass man die Wände über die Traufe hinaus zieht?

Vielen Dank für euer Feedback

Gruß,
Bauherr85

Knallkörper 19.09.2016 14:34
Bei einer durchschnittlichen Hausbreite und einer Dachneigung von 15° beträgt die Höhendifferenz von einer Traufe zur anderen Traufe auch zwischen 2 und 3 Meter. So ein hoher, strukturloser "Aufbau" oberhalb der normalen Wände sieht nun wirklich gewöhnungsbedürftig aus. Und: Als Traufpunkt wird der Schnittpunkt zwischen der senkrechten Außenfläche und der Dachhaut bezeichnet. Ich glaube, du verrennst dich da in etwas.

bauherr85 19.09.2016 15:18
Vielen Dank für die Rückmeldung.
So in etwa war das gemeint:

Drei-dimensionale Haus-Skizze mit Dach und 15° Neigung


Kleines Bild zeigt die Zahl 15° mit einem stilisierten Haussymbol und Winkelanzeige.


3D-Grundrissskizze eines Gebäudes mit schrägem Dach und 15° Neigung

Jochen104 19.09.2016 15:34
Mir würde das definitiv nicht gefallen.
Im oberen Teil des Hauses hast du keine Fenster mehr. Das sieht aus wie ein Betonklotz.

Zudem musst du auch an die Kosten für die innenliegende Entwässerung, die Abdichtung des Daches zu den Wänden usw. denken.

Tom1607 19.09.2016 15:35
das wird ein schöner swimming Pool da oben. ich denke du bekommst da ordentlich Probleme mit der dichtigkeit. und ich glaube kaum das dir die gemeinde das durchwinkt.

warum versuchst du es nicht mit einem Pultdach.das hat die gemeinde doch eh schon auf dem plan und schaust dann das du die gemeinde zu einer flacheren Lösung bewegen kannst. ich habe bei mir ein Pultdach mit 6 grad Dachneigung. das ist fast wie ein Flachdach. damit müsstest du nur schauen ob die gemeinde sich dahingehend bewegen läßt dir ein Pultdach (was ja genehmigungsfähig wäre) mit einer geringeren Neigung genehmigt.

Alex85 19.09.2016 16:03
Die Zeichnung ist ja mal der Hammer. In sowas würdest du wohnen wollen?!
Dass die Gemeinde Dachformen vorgibt, hat ja Gründe, z.B. um ein einheitliches Siedlungsbild zu erzeugen. Das Pultdach dann "einzukoffern", wär da wohl nicht im Sinn des Verfassers.

Irgendwer muss hier mal erwähnen, nun bin ich es, dass es nicht schlau ist, ein Grundstück zu kaufen, auf dem die gewünschte Gebäudeform gar nicht genehmigungsfähig ist SCNR *duckundweg*
pultdachtraufegrundstückvollgeschossedachneigungbebauungsplandachformenwandhöhewändegenehmigungsfähig