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ᐅ Bebauungsplan von 1998 - Festsetzung der Traufhöhe auf max. 3,00m


Erstellt am: 15.04.19 07:34

11ant16.04.19 01:22
ypg schrieb:
Die Dicke spielt bei der Traufhöhe eine geringe Rolle, schließlich geht es um die Schnittstelle.
Aber gewiß doch, eine Aufsparrendämmung läßt bei 35° Dachneigung beispielsweise bei 10 cm Dicke auch die Traufhöhe um 7 cm ansteigen. Also ich finde die Argumentation schon nachvollziehbar. Zusammen mit dem heute dickeren Fußbodenaufbau des DG (der des EG ist ja hierbei neutral) kommt da schon eine Schippe drauf.
Escroda16.04.19 08:47
ostsee schrieb:
1.5 Geschossigkeit
Halbe Geschosse gibt es im Baurecht nicht, so dass sie auch nicht vorgeschrieben sein können. Bei Dir ist eingeschossige Bauweise festgesetzt.
ostsee schrieb:
Satteldach ist vorgeschrieben
Auch das ist falsch. Das siehst Du schon an deinen Nachbarn, die zum Teil Krüppelwalmdächer gebaut haben. Lediglich die Dachneigung ist vorgeschrieben. Ich persönlich mag zwar Pultdächer nicht und wir kennen deine Planung nicht, aber hier könnte auch ein Lösungsansatz stecken, da ja der obere Abschluss eines Pultdaches als First gilt, dessen Höhe in deinem Bebauungsplan nicht begrenzt ist.
ostsee schrieb:
Die Traufhöhe ist nicht weiter definiert.
Ich habe mir aber nochmal zwei Urteile des OVG NW vom 3. Mai 2010, AZ 7 A 1942/08 und vom 6. November 2013, AZ 7 D 16/12.NE durchgelesen. Danach möchte ich mein "anfechtbar" in #2 zu "auslegbar" korrigieren. Da der untere Bezugspunkt anhand der Definition im Bebauungsplan gut zu ermitteln ist, geht es nur um den oberen, der nach dem erstgenannten Urteil "an der unteren Kante der maßgeblichen Dachaußenfläche" anzusetzen ist.
ostsee schrieb:
Ich möchte gerne langwierige Diskussionen vermeiden und so pragmatisch wie möglich vorgehen.
Eine Anfechtung des Bebauungsplans wäre da sicher nicht zielführend und - ohne die Begründung zum Bebauungsplan zu kennen - nach o.g. Überlegungen vermutlich hier auch aussichtslos.
Doch die Auffassung des Gerichtes von der Traufhöhe eröffnet Dir ja schon die gewünschte Unabhängigkeit vom Dachaufbau, da, anders als bei der Abstandsflächenberechnung, auf die Unterkante des Daches Bezug genommen wird. Ob das dann für die - offensichtlich nicht nur von mir für sinnlos erachteten - 3m lichte Höhe reichen wird, musst Du dann mal mit den genauen Straßen- und Grundstückshöhen überprüfen.
11ant16.04.19 22:53
Escroda schrieb:
Doch die Auffassung des Gerichtes von der Traufhöhe eröffnet Dir ja schon die gewünschte Unabhängigkeit vom Dachaufbau, da, anders als bei der Abstandsflächenberechnung, auf die Unterkante des Daches Bezug genommen wird.
Also quasi "Unterkante Sparren" ? - dann wäre eine Aufsparrendämmung ja neutral und kein Ausnahme-Argument.
Escroda17.04.19 07:29
11ant schrieb:
Also quasi "Unterkante Sparren" ?
Tja, das ist eben die Frage. Hab' das Urteil nochmal gelesen und komme zu dem Schluss, dass es genauso eindeutig die Traufe beschreibt, wie sonstige planungsrechtliche Diskussionen um das Thema Traufe, nämlich gar nicht. Ich tendiere jetzt eher dazu, dass hier die bauordnungsrechtliche Auffassung vertreten wird, wobei mich Formulierungen wie "Höhe des Dachansatzes", "untere Kante der maßgeblichen Dachaußenfläche" und "durch diesen Schnittpunkt wird die geneigte Dachfläche der gewählten Dachkonstruktion nach unten begrenzt" verwirren.
Fest steht: Bauordnungsrechtlich (also für die Abstandsflächenberechnung) ist die örtlich meist nicht erkennbare Schnittlinie der Außenwand mit der oberen Begrenzugsfläche des Daches gemeint. Fest steht auch, dass die bauordnungsrechtliche Auffassung nicht mit der planungsrechtlichen übereinstimmen muss, weswegen der Bebauungsplan Klarheit schaffen muss. Weiterhin steht fest, dass hier der Bebauungsplan den Begriff "Traufe" nicht definiert, was auf jeden Fall ein Mangel ist, aber auch den Genehmigern die Möglichkeit eröffnet, auch ohne Befreiung vom für den Bauherren günstigsten Punkt auszugehen.
Drei Meter bezogen auf den abstandsflächenrelevanten "Traufpunkt" über Straße - also noch nicht einmal über Oberkante Fertigfußboden - erscheinen mir jedenfalls sehr knapp bemessen.
kaho67417.04.19 08:18
Nur mal so nebenbei gefragt: egal, wo und wie genau sich die Traufe nun bemisst, die 3m Deckenhöhe wird er bei dem Bebauungsplan dennoch nie erreichen, oder?
Escroda18.04.19 08:39
kaho674 schrieb:
die 3m Deckenhöhe wird er bei dem Bebauungsplan dennoch nie erreichen, oder?
Doch, da sich die 3m ja auf das Straßenniveau beziehen und nicht auf seinen eigenen Fußboden, dessen Höhe im Bebauungsplan nicht festgesetzt ist. Somit kann er den Boden soweit absenken, wie er will.
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