Leistungsberechnung für die Heizung

4,00 Stern(e) 11 Votes
E

ErikErdgas

Hallo,

der Energieeinsparverordnung Nachweis ist eine gute erste Näherung für die benötigte Leistung. Der Energieeinsparverordnung Nachweis wurde ja sicherlich durch einen Fachplaner erstellt und nicht durch den Architekten. Hier würde ich ansetzen und den Architekten darum bitten, einen gemeinsamen Termin mit diesem zu vereinbaren. Evtl. kann es sein, dass einfach „Standard“ der Energieeinsparverordnung Nachweis runtergerechnet wurde, ohne Euch als Nutzer darin einzubeziehen. Aktuell kann man das aber noch nachholen und auch eine wie von BeHaElja beschrieben Heizlastberechnung vornehmen lassen. Pauschale Annahmen sind äußerst schwierig, da das Nutzerverhalten, der Standort und der Baukörper und das bauphysikalische Paket reinspielen. Grundsätzlich sollten durch den Fachplaner mehrere Variante durchgespielt werden, um das geeignete bauphysikalische Paket und den geeigneten Energieerzeuger (LWWP, Sole-Wasser-Wärmepumpe, Gas-Brennwert, Blockheizkraftwerk usw) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und Eurer Wünsche auszuwählen!


Beste Grüße, Erik
 
Zuletzt aktualisiert 22.07.2025
Im Forum Heizung / Klima gibt es 1825 Themen mit insgesamt 26770 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Leistungsberechnung für die Heizung
Nr.ErgebnisBeiträge
1 Energieeinsparverordnung-Nachweis vs. Energieeinsparverordnung-Nachweis + KfW-70-NAchweis 13
2Energieeinsparverordnung 2009 auch ohne Solar? - Seite 216
3Hausbau aus Beton vs Energieeinsparverordnung 2016 - Seite 431
4Wie kann man die Energieeinsparverordnung umgehen und den Behördenwahnsinn vermeiden? - Seite 6162
5Energieeinsparverordnung, KFW55 , KFW40 oder KFW40 Plus - Seite 319
6Zu viele Fenster für Energieeinsparverordnung 2016 - Seite 212
7Zuständigkeit des Architekten bei KfW-Interesse und weiteres 148
8Neubau Rohbau Auswahl: Unternehmen oder Architekten nehmen? - Seite 652
9Gasheizung + Photovoltaik ohne Nachweis möglich 15
10Architekten Suche München + Umland (Empfehlungen?) 15
11Haustechnik so in Ordnung? - Seite 215
12Muss man zwingend nach Energieeinsparverordnung (2009) bauen? 12
13Wärmedämmung Energieeinsparverordnung, KFW 70 / 55 / 40 - Eure Erfahrungen - Seite 531
14KFW 70 oder nach Energieeinsparverordnung 2014 bauen 42
15Porenbeton Außenwand vs. Energieeinsparverordnung 13
16Neue Energieeinsparverordnung ab 2016 -> was bauen? 30
17Energieeinsparverordnung 2014 - Gastherme ohne Solar? 38
18Energieeinsparverordnung 2016 / KFW55 / Gas+Solar in 2016 28
19Einfamilienhaus Energieeinsparverordnung 2016 Bauträger empfiehlt Mehrdämmung - sinnvoll? 39
20Informationen wie Energieeinsparverordnung 2016 erreicht werden kann? 14

Oben