D
D-Zug88
Darf ich fragen welche Pauschale du meinst ?Hi,
ich hatte ja eine ähnliche Frage vor ein paar Tagen gestellt und leider keine Antwort erhalten.
Deswegen habe ich gestern bei der l-Bank angerufen hat, die mir gesagt hat, dass es wirklich nur auf das Gehalt ankommt, von dem man weiß. Ist man beispielsweise in einem Tarifvertrag, kenn man ja oft die nächste Erhöhung. Das darf so nicht sein.
Wenn man aber "einfach so", quasi aus dem nichts eine Erhöhung bekommt, macht es nichts wenn man über die Grenze kommt. Allerdings muss das dann wohl teilweise der Arbeitgeber bestätigen. Deswegen ist es natürlich angenehmer die 12 Monate ab Antragstellung nicht zu viel zu verdienen.
Als anzunehmender Bonus wird übrigen der Durchschnitt der letzten 3 Jahre genommen. Wenn dieser über die Corona-Hilfe ausgezahlt wurde, zählt er nicht mit rein, da das ja einmalige Zahlungen waren.
Außerdem, wenn ein Elternteil in Elternzeit ist, darf nur einmal die Pauschale abgezogen werden. Und wenn der Elternteil in Elternzeit auch nur einen Monat arbeitet, wird so gerechnet wie wenn er 12 Monate arbeitet.
heißt also wenn der Papa z.B. auch 2 Monate in Elternzeit ist wird das nicht berücksichtigt im Gehalt und man tut so als ob man voll verdient hat ?