Vielen Dank für eure Antworten, GeraldG und MrNiceGuy.
Ich habe noch Folgendes zu den 
Sicherheiten im Grundbuch.
In den „Erläuterungen zur Wohnraumförderung“ (Stand 1. Februar 2025) steht auf Seite 3 unter 1.8 Sicherheiten:
„Die Grundschuld ist für die L-Bank erstrangig im Grundbuch vorzusehen. Eine nachrangige Absicherung ist im Einzelfall auf Antrag bei der L-Bank möglich. Eine Antragsstellung ist möglich, wenn der gesamte Bedarf an Darlehen weniger als 75% der Gesamtkosten entspricht […]. Die Entscheidung über eine nachrangige Absicherung obliegt der L-Bank.
Unsere Finanzierung besteht aus zwei Bausteinen: 421.000 Euro (Z20) und 200.000 Euro (KfW 300). Wir haben ein Eigenkapitalanteil von 31%.
Die vorläufige Bewilligung der L-Bank haben wir am 25. Oktober bekommen.
Nächste Woche möchten wir gerne den KfW 300 über die Sparkasse abschließen. Die Sparkasse möchte als Gläubiger für KfW 300 mit Sicherheit im ersten Rang geführt werden.
- Teilt die L-Bank einem den Rang erst definitiv mit der Förderzusage mit?
- Zwei verschiedene Sachbearbeiterinnen der L-Bank meinten am Telefon, es sei eigentlich mehr oder weniger ein Automatismus, dass die L-Bank bei mehr als 25% Eigenkapital in den 2. Rang geht. Kennt ihr Fälle, wo das nicht so war?
- Wir haben auch keinen expliziten Antrag bei der L-Bank gestellt, dass sie bitte nachrangig ins Grundbuch geht. Es heißt ja „eine nachrangige Absicherung ist im Einzelfall auf Antrag bei der L-Bank möglich.“ Habt ihr explizit einen Antrag gestellt?
- Meine Sorge ist, dass die Sparkasse als Gläubiger für KfW 300 in den ersten Rang geht und die L-Bank in ihrer Förderzusage z.B. im Februar schreibt, sie wolle ebenfalls erstrangig ins Grundbuch.
Danke!