Kran vom Nachbarn auf meinem Grundstück

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11ant

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Ein solcher "Handschlag" ist juristisch gesehen ebenso ein "Vertrag" wie ein 20-seitiges Dokument. Nur die Beweisfähigkeit ist (zumindest ohne Zeugen) logischerweise deutlich erschwert.
Eben. Und wo Dritte einem eine Beweislast auferlegen können, daß ein solcher Vertrag bestand, werden mündliche Behauptungen "gerne" vom Tisch gewischt.
 
M

Mottenhausen

Das Kranstellen des Nachbarn auf Eurem Grundstück würde ich nicht als Eure Bautätigkeit ansehen.
Der Eigentümer als Person wird in den seltensten Fällen auch Aufsteller/Nutzer eines Krans sein. Das werden immer Dritte im Auftrag von anderen Dritten sein, im Ergebnis steht jedenfalls auf deinem Grundstück ein Kran mit allen Pflichten. "Das ist gar nicht mein Kran" wird da nicht viel Helfen.

Ich verpacke meine Meinung noch mal anders: wahrscheinlich wird dein Nachbar pünktlich fertig, wahrscheinlich stört dich der Kran absolut nicht, wahrscheinlich wird der Kran von einer Fachfirma fachgerecht aufgebaut und gesichert, wahrscheinlich verletzen sich keine spielenden Kinder, wahrscheinlich kann der Nachbar in die Nachfinanzierung falls ihm das Geld aus geht und wahrscheinlich läuft sowieso alles glatt und du brauchst überhaupt keinen Vertrag, egal ob mündlich oder schriftlich.

Es geht nur um den unwahrscheinlichen Fall, dass irgendwas nicht klappt, ein Unfall passiert, die BG-Bau eine Kontrolle macht oder was auch immer. Und da ist es besser auf deinem Grundstück steht kein fremder Kran und liegt keine fremde Erde.

Wie wahrscheinlich oder unwahrscheinlich irgendwelche Komplikationen sind, muss jeder für sich selbst bewerten.

Ich sage nur... drohenden Bauverzug bei Nachbarn über die Wintermonate kann ich beim besten Willen nicht schön reden.
 
Golfi90

Golfi90

Bei euch wird zumindest gefragt...
Bei uns wird vom Nachbarn einfach 100m³ Erde auf unserem Grundstück abgeladen...

Aber was soll ich machen?! Ich kann es mir schlecht mit den Menschen versauen, die ich wahrscheinlich die nächsten 50 Jahre neben mir wohnen habe...
 
Y

ypg

Es geht nur um den unwahrscheinlichen Fall, dass irgendwas nicht klappt, ein Unfall passiert, die BG-Bau eine Kontrolle macht oder was auch immer. Und da ist es besser auf deinem Grundstück steht kein fremder Kran und liegt keine fremde Erde.
Versicherst Du jeden unwahrscheinlichsten Fall, der eintreten könnte?
In diesem Kran-Fall ist in den meisten möglichen Fallbeispielen ja gar nicht der Grundstückseigner in Regress zu nehmen, sondern der Eigner des Kranes bzw das BU, welches den Kran aufstellt/aufstellen lässt.

Und dann muss man ja auch mal fragen, wie viel Tage es sein werden. Oder stand es da irgendwo? Bei uns wurde für 2 Tage der Kran gestellt. Kann sein, dass auch dieser auf Nachbars Grund stand... es hat keinen interessiert. Wenn etwas passiert wäre: keiner konnte mit bloßem Auge sehen, wo ein Grundstück anfängt oder aufhört... zur Kirche im Dorf hatte jeder einen Blick.
Das, was an einem Neubaugebiet gut sein und auch gelebt werden sollte: man fühlt sich in einer großen Solidaritäts- und Interessengemeinschaft.
Natürlich lockert sind das nach Einzug, aber wer zusammen im Boot gesessen hat, der erinnert sich später. Wer nicht, war schon vorher ein Blödmann.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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