Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Positionierung Kran: Straße/Nachbar/Bahnmast


Erstellt am: 18.02.16 13:43

S
sirhc
18.02.16 13:43
Hallo zusammen,

wir haben mit dem BU die zukünftige Baustelle besichtigt und sind auf diverse Probleme gestoßen.

1. Der Kran kann nicht auf dem eigenen Grundstück aufgebaut werden, da es zu klein dafür ist. Das Haus liegt 5 Meter von der Straßenfront zurück, die Straße ist eher ein Weg von 3 Metern Breite, unsere Parzelle ist die letzte = Sackgasse.

2. Für nächste Woche ist ein Termin mit dem Ordnungsamt angesetzt, um zu prüfen ob der Kran auf der Straße aufgebaut werden kann. Aber selbst das wird unser Problem nicht lösen.

3. Unmittelbar hinter dem Grundstück verläuft eine Bahntrasse samt Masten, Oberleitungen etc. Der Kran muss laut Auskunft des Kranbauers mindestens 30 Meter von einem dort befindlichem Mast entfernt aufgestellt werden und der Schwenkbereich darf nicht näher als 6 Meter dort heranreichen. EIn kleinerer Kran könnte auf der Straße aufgestellt werden, falls das Ordnungsamt zustimmt, würde aber nicht ausreichen um das Haus richtig zu erreichen. Ein Kran von benötigter Größe müsste weiter zurück, um die 6 Meter einzuhalten, würde somit wenigstens teilweise auf der Nachbarparzelle errichtet werden müssen. Dabei handelt es sich um den rückseitigen Garten eines Hauses, das auf der Parallelstraße liegt. Das Haus ist vermietet. Rückseitig im Keller ist eine Garage, die ebenfalls vermietet ist. Vom Mieter haben wir die Telefonnummer der Vermieterin. Die ist steinalt und bekommt unser Anliegen geistig nicht verarbeitet. Des Weiteren stört ein Baum auf Ihrem Grund, dessen Äste weit auf die Straße ragen. Der muss gestutzt, idealerweise ganz gefällt werden.

Was für Möglichkeiten oder Rechte haben wir im Bezug auf die Positionierung des Kranes? Gibt es da auch sowas wie Nachbarschaftsrecht, was solche Situationen regelt? Es wäre gut zu wissen was unser Recht ist und was wir erbitten können/müssen, um mit den entsprechenden Parteien richtig umgehen zu können.

Vielen Dank vorab!
N
nordanney
18.02.16 14:33
Wie wäre es denn, wenn Ihr ohne Kran baut? Haben Nachbarn von uns auch gemacht bzw. der Rohbauer hat es von sich aus angeboten, um auch noch Kosten zu sparen. Ist übrigens nicht nur ein Bungalow geworden, sondern ein 2,5 geschossiges Haus
S
sirhc
18.02.16 14:38
Hm, der Tenor den ich gehört habe ist: ohne Kran dauert es länger und wird teurer, zu bauen.

Gefunden habe ich zunächst "Hammerschlag- und Leiterrecht im Nachbarschaftsgesetz". Keine Ahnung, inwieweit das auf und abwendbar wäre.
N
nordanney
18.02.16 15:11
sirhc schrieb:
Hm, der Tenor den ich gehört habe ist: ohne Kran dauert es länger und wird teurer, zu bauen.
Kommt darauf an, wie das Personal bezahlt wird
Die Kalksandsteine wurden vom Baustoffhandel direkt mit dem Kran vom Lkw passend platziert, auch im OG. Vielleicht passte es auch bei unseren Nachbarn einfach richtig gut - auch vom Preis.

Ist ja nur eine Idee...
S
sirhc
18.02.16 15:22
Der BU sagte außerdem, ohne Kran ginge es nicht, da wir ja mit Keller bauen. Ich muss das erst mal so hinnehmen und schauen, dass ich in die Thematik reinkomme. Mit sowas hatte ich nicht gerechnet.
E
Escroda
18.02.16 17:53
Wenn die Nachbareigentümerin nicht einverstanden ist, hast Du m.E. schlechte Karten. Du müsstest das Hammerschlags- und Leiterrecht ja einklagen. Kann 'ne ganze Menge kosten und die Erfolgsaussichten halte ich für sehr gering.
Im Gesetz sind die Voraussetzungen aufgeführt:

Der Eigentümer und die Nutzungsberechtigten müssen dulden, daß ihr Grundstück einschließlich der baulichen Anlagen zum Zwecke von Bau- oder Instandsetzungsarbeiten auf dem Nachbargrundstück vorübergehend betreten und benutzt wird, wenn und soweit
1. die Arbeiten anders nicht zweckmäßig oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten durchgeführt werden können,

2. die mit der Duldung verbundenen Nachteile oder Belästigungen nicht außer Verhältnis zu dem von dem Berechtigten erstrebten Vorteil stehen,
...


zu 1.) Es ist ja möglich, ein Haus ohne Kran zu bauen. Du müsstest also noch bevor Du mit dem Bau beginnst einen so großen Kostenunterschied nachweisen, dass auch das Gericht die Kosten für unverhältnismäßig hält.
zu 2.) Einen Baum zu stutzen oder gar zu fällen und über einen längeren Zeitraum den Garten nicht nutzen zu können, ist schon ein ziemlich großer Nachteil. Wenn der Baum unter die Baumschutzsatzung fällt, würden selbst bei positivem Urteil weitere erhebliche Kosten entstehen. Hinzu kommen noch Entschädigung in Höhe der ortsüblichen Miete und die Verpflichtung zum Schadenersatz. So ein Kranaufbau kann so Manches im Garten zerstören.

Ob sich das lohnt?
krangrundstückgartenordnungsamtkellerleiterrecht