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ᐅ Konkrete Baugröße im Baufenster unklar


Erstellt am: 03.11.3 22:53

DaioDollaz 03.11.3 22:53
Hallo zusammen, eine vielleicht triviale Frage, weil ich dazu bisher keine Frage gefunden habe:

wir sind gerade dabei ein Grundstück in einem Bestandsgebiet zu kaufen. Wir bauen hier an eine bestehende Doppelhaushälfte ran und es existiert auch Bebauungsplan von 1991, das immer noch Gültigkeit hat. Nun kann ich aus dem Plan keine Maße entnehmen, wie groß hier das Haus werden kann. Es gibt eine Geschossflächenzahl 210qm und eine Grundflächenzahl von 105qm und sonst nichts.
Für mich als Laie ist nun nicht klar, wie ich nun auf irgendwelche abmaße (9x10; 9x9; 11x9) kommen könnte. Eine Möglichkeit kann eine Bauvoranfrage sein, aber das wollen wir aktuell nicht machen. Gibt es noch andere Wege, die Größe des Baufensters zu ermitteln?

Viel Glück

ypg 03.11.3 23:06
DaioDollaz schrieb:

Es gibt eine Geschossflächenzahl 210qm und eine Grundflächenzahl von 105qm und sonst nichts.
Mehr braucht’s auch nicht. Im Bebauungsplan selbst wird eventuell textlich festgelegt, wieviel Abstand von der Straße sein muss bzw wie ein Anbau an einer bestehenden Doppelhaushälfte sein muss (gleiche Linie oder Versatz). Grenzbebauung ist sowieso in der entsprechenden Landesbauordnung geregelt. Wenn es also keine Ausnahmen gibt, gelten die allgemeinen Regeln. Mehr braucht es nicht Und tatsächlich eine triviale Regelung.
DaioDollaz schrieb:

Für mich als Laie ist nun nicht klar, wie ich nun auf irgendwelche abmaße (9x10; 9x9; 11x9) kommen könnte.
Du hast quasi die Wahl.

Allerdings wundert es mich, dass Du bei dieser Frage nicht gleich einen Plan mit eingestellt hast.

11ant 04.11.4 01:12
DaioDollaz schrieb:

wir sind gerade dabei ein Grundstück in einem Bestandsgebiet zu kaufen. Wir bauen hier an eine bestehende Doppelhaushälfte ran und es existiert auch Bebauungsplan von 1991, das immer noch Gültigkeit hat. Nun kann ich aus dem Plan keine Maße entnehmen, wie groß hier das Haus werden kann. Es gibt eine Geschossflächenzahl 210qm und eine Grundflächenzahl von 105qm und sonst nichts.
Nenne mal den Bebauungsplan (ohne Link !). Von wann ist denn die Nachbarhälfte, und weshalb ist sie alleinstehend ?
Lies´ mal meine Beiträge mit den Stichworten "Mitkellerer" / "Ohnekellerer" oder Unterfangung. Ein wichtiger Punkt ist die Profilgleiche an der gemeinsamen Hausseite / "Kommunwand". An Doppelhausthreads mangelt es hier ja nicht.

DaioDollaz 04.11.4 22:31
Hallo zusammen, Danke Euch! Anbei der Bebauungsplan zugeschnitten, da habe ich nur den Namen des Ortes und den Maßstab (1:500) entfernt.
Die andere Häfte ist 1998 gebaut worden, nun ist der Besitzer des Grundstücks verstorben und deshalb können wir dort ebenfalls bauen, da wir es neu kaufen werden (in 2 Wochen).
Der Nachbar besitzt einen Keller, wir sind uns aktuell unschlüssig, ob es finanziell machbar ist. Notwendig auf keinen Fall. Deshalb wären die oben genannten Punkte aus den Threads erfüllt (Mitkellerer hat vor Ohnekellerer gebaut), aber dennoch müssten wir natürlich ranbauen, mit allen Vor- und Nachteilen. Dachwinkel, Firsthöhe etc. ist alles vorgegeben, einzig das Thema Hauslänge könnte noch interessant werden, aber da sehe ich aktuell auch kein Problem drin, da wir mit der Planung noch nicht begonnen haben. Wie gesagt, aktuell ist noch unklar, wie groß die Grundfläche des Hauses werden darf/kann, aber vielleicht könnt Ihr hier mehr aus dem Bebauungsplan lesen.
Es handelt sich um Flurstück 2019 "westside".

nordanney 04.11.4 22:59
Du siehst die Linie um das "Haus" herumgehen. Wenn i
DaioDollaz schrieb:

Es handelt sich um Flurstück 2019 "westside" :-)
Du siehst die Linie um das "Haus" herumgehen. Definition:

Dokument zeigt Abgrenzung der überbaubaren Grundstücksflächen auf einem Plan

Damit darfst Du einen Zwilling des Nachbarhauses bauen. Nicht größer, aber kleiner wäre möglich.

Wobei ich glaube, dass Du Flurstück 2016 meinst. Zumindest lt. Luftbild/Maps wüsste ich sonst nicht, wo Du anbauen möchtest.

Kannst auch auf der Geoportal Seite mal Dein Grundstück nennen (2012/19?) ==> wäre ohne weitere Infos aber auch nur ein Zwilling von der Hausnummer 1/4

ypg 04.11.4 23:06
DaioDollaz schrieb:

Es gibt eine Geschossflächenzahl 210qm und eine Grundflächenzahl von 105qm und sonst nichts.
Wo steht denn das?
Da steht nur Grundflächenzahl 0,4 und Geschossflächenzahl 0,8
Das Grundstück wird sein im Umkehrschluss 262,5qm. Danach wurde berechnet. Es gibt ein konkretes Baufenster. In diesem muss sich das Haus befinden. Blaue Linie und die gepunktet, gestrichelte Linie.
Allerdings bietet die Vermassung des Grundstücks 2019 West nur unter 200qm an - 20 x 10 und ein abgeknabbertes Stück zu einem Kreisel gehörend.
Schau noch mal, welches Grundstück es sein kann.
Architektur-Grundriss eines Einfamilienhauses mit Maßangaben
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