ᐅ Abstand Doppelhaushälfte Zwerggiebel
Erstellt am: 25.02.2011 09:28
Bauexperte 05.05.2011 12:02
Hallo,
Freundliche Grüße
Jurki03 schrieb:Wo hast Du Dein Grundstück und hast Du bereits einen Werkvertrag unterzeichnet?
wir haben ähnliche Sorge!
Freundliche Grüße
Jurki03 05.05.2011 12:24
Hallo,
Also unser Grundstück befindet sich in Dortmund. Einen Werkervertrag haben wir noch nicht. Sind gerade dabei uns Angebote einzuholen. Und wollten parallel schon mal nen Bauvorantrag stellen um das ganze etwas zu beschleunigen und die Sicherheit zu haben das überhaupt wie geplant bauen zu dürfen...
Also unser Grundstück befindet sich in Dortmund. Einen Werkervertrag haben wir noch nicht. Sind gerade dabei uns Angebote einzuholen. Und wollten parallel schon mal nen Bauvorantrag stellen um das ganze etwas zu beschleunigen und die Sicherheit zu haben das überhaupt wie geplant bauen zu dürfen...
Bauexperte 05.05.2011 13:04
Hallo,
Die Geschichte der nachbarschaftlichen Gaube und Deinen Vorgaben kann ich nicht bewerten, da mir dazu schlicht zu viele Angaben fehlen. Es kann ja sein, dass - nach dem Bau der ersten Doppelhaushälfte der Bebauungsplan geändert wurde, Du Dich im Bauamt verhört hast ....
Das Thema Bauvoranfrage (BVA) würde ich mir an Deiner Stelle sparen, es schafft zwar Planungssicherheit, beschleunigen kannst Du mit einer BVA dagegen den späteren BA nur marginal. In den textl. Festsetzungen zu Deinem Grundstück sollten alle Angaben hinsichtlich der Bebaubarkeit benannt sein. Stellt sich der Beamte quer, kann ggf.. der Hinweis auf die Vorbildwirkung der bestehenden Doppelhaushälfte hilfreich sein - allerdings besser durch einen Architekten vorgetragen, denn durch einen Laien. Das setzt aber voraus, dass der Bebauungsplan zwischenzeitlich nicht geändert oder ergänzt wurde.
Es bleiben Dir imho die Möglichkeiten, auf "eigene Faust" eine Klärung der Situation "Zwerchgiebel" herbeizuführen, den von Dir ausgewählten Baupartner mit der Klärung der Durchführbarkeit zu betrauen oder zuvor externe Bauberatung zu beauftragen.
Freundliche Grüße
Jurki03 schrieb:Dann gehe noch mal zum Bauamt und lass Dich nicht abwimmeln, wenn Du eine Antwort nicht klar verstehst; fragst Du halt so lange, bis der "Groschen gefallen" ist. Dazu ist in den meisten Kommunen - ich meine mich zu erinnern, auch in Dortmund - der Donnerstag vorgesehen. Und denke daran, im BA sitzen auch nur Menschen; begegne ihnen mit einem Lächeln.
Also unser Grundstück befindet sich in Dortmund. Einen Werkervertrag haben wir noch nicht. Sind gerade dabei uns Angebote einzuholen. Und wollten parallel schon mal nen Bauvorantrag stellen um das ganze etwas zu beschleunigen und die Sicherheit zu haben das überhaupt wie geplant bauen zu dürfen...
Die Geschichte der nachbarschaftlichen Gaube und Deinen Vorgaben kann ich nicht bewerten, da mir dazu schlicht zu viele Angaben fehlen. Es kann ja sein, dass - nach dem Bau der ersten Doppelhaushälfte der Bebauungsplan geändert wurde, Du Dich im Bauamt verhört hast ....
Das Thema Bauvoranfrage (BVA) würde ich mir an Deiner Stelle sparen, es schafft zwar Planungssicherheit, beschleunigen kannst Du mit einer BVA dagegen den späteren BA nur marginal. In den textl. Festsetzungen zu Deinem Grundstück sollten alle Angaben hinsichtlich der Bebaubarkeit benannt sein. Stellt sich der Beamte quer, kann ggf.. der Hinweis auf die Vorbildwirkung der bestehenden Doppelhaushälfte hilfreich sein - allerdings besser durch einen Architekten vorgetragen, denn durch einen Laien. Das setzt aber voraus, dass der Bebauungsplan zwischenzeitlich nicht geändert oder ergänzt wurde.
Es bleiben Dir imho die Möglichkeiten, auf "eigene Faust" eine Klärung der Situation "Zwerchgiebel" herbeizuführen, den von Dir ausgewählten Baupartner mit der Klärung der Durchführbarkeit zu betrauen oder zuvor externe Bauberatung zu beauftragen.
Freundliche Grüße
Jurki03 05.05.2011 14:12
Hallo,
Danke fur die Antwort.
Wir sind bei der Beratung gewesen und geen da nächste Woche noch mal hin.
Mit einem Architekten werden wir sicher auch zusammen arbeiten. Unsere Absicht war es wirklich Planungssicherheit bezüglich des Vorhabens zu erlangen. Denn wir werden das ganze Haus modernisieren, das Dach spielt mit den Gauben ne wichtige Rolle, da dadurch die Raume deutlich größer werden...
Danke fur die Antwort.
Wir sind bei der Beratung gewesen und geen da nächste Woche noch mal hin.
Mit einem Architekten werden wir sicher auch zusammen arbeiten. Unsere Absicht war es wirklich Planungssicherheit bezüglich des Vorhabens zu erlangen. Denn wir werden das ganze Haus modernisieren, das Dach spielt mit den Gauben ne wichtige Rolle, da dadurch die Raume deutlich größer werden...
Jurki03 05.05.2011 22:05
Hallo,
vielleicht interessiert es ja jemanden, der ähnliche Probleme hat.
meine Frau war heute in der Mittagspause noch mal beim Bauamt, diesmal allerdings ist sie direkt zum Verantwortlichen für unseren Bezirk gegangen und nicht zu der allgemeinen Bauberatung, zu der sie uns beim ersten Mal hingeschickt hatten. Nun der gute Mann hat sich unsere Sachlage angeschaut und folgendes Statement abgegeben.
Man muss tatsächlich 3m Abstand halten von der Gebäudegrenze auch bei Gauben. ABER. Wir dürfen direkt an die Grenze bauen. Was ja super ist. Oder wir fragen den Nachbarn um seine Zustimmung, dann dürfen wir auch mit 1m Abstand von der Grenze die Gauben errichten.
Also versteh das wer will. Einem die Wahl zwischen 3m und 0m zulassen ist doch komisch oder? Entweder ich darf es oder ich darf es nicht! Wahrscheinlich kommen da noch einige Auflagen bezüglich Brandschutz auf uns zu wenn wir direkt an die Grenze bauen wollen, aber es hat uns gefreut, dass unser Vorhaben gar nicht so unrealistisch ist.
Naja, ist unser erstes Projekt in Sachen Bau. Schauen wir mal was noch für Probleme auftauchen... Die Sache mit den Bauanträgen wird jetzt ein Architekt übernehmen....
@Bauexperte.
Danke für die Antworten und viel Erfolg allen bei ihrem Bauvorhaben...
Greetz
vielleicht interessiert es ja jemanden, der ähnliche Probleme hat.
meine Frau war heute in der Mittagspause noch mal beim Bauamt, diesmal allerdings ist sie direkt zum Verantwortlichen für unseren Bezirk gegangen und nicht zu der allgemeinen Bauberatung, zu der sie uns beim ersten Mal hingeschickt hatten. Nun der gute Mann hat sich unsere Sachlage angeschaut und folgendes Statement abgegeben.
Man muss tatsächlich 3m Abstand halten von der Gebäudegrenze auch bei Gauben. ABER. Wir dürfen direkt an die Grenze bauen. Was ja super ist. Oder wir fragen den Nachbarn um seine Zustimmung, dann dürfen wir auch mit 1m Abstand von der Grenze die Gauben errichten.
Also versteh das wer will. Einem die Wahl zwischen 3m und 0m zulassen ist doch komisch oder? Entweder ich darf es oder ich darf es nicht! Wahrscheinlich kommen da noch einige Auflagen bezüglich Brandschutz auf uns zu wenn wir direkt an die Grenze bauen wollen, aber es hat uns gefreut, dass unser Vorhaben gar nicht so unrealistisch ist.
Naja, ist unser erstes Projekt in Sachen Bau. Schauen wir mal was noch für Probleme auftauchen... Die Sache mit den Bauanträgen wird jetzt ein Architekt übernehmen....
@Bauexperte.
Das Thema Bauvoranfrage (BVA) würde ich mir an Deiner Stelle sparen,das hat man uns dann auch geraten. Diese würde tatsächlich garnichts beschleunigen.
Danke für die Antworten und viel Erfolg allen bei ihrem Bauvorhaben...
Greetz
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