Komplettes Doppelhaus mit Einliegerwohnung. Sockel und Traufhöhe?

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M

michi216

Das mit dem 3 Einheiten ist ja kein Problem...aber es sind überall nur 2 Vollgeschosse möglich. Ich glaube ich frag mal auf dem Amt direkt nach.
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Danke
 
11ant

11ant

Ich glaube ich frag mal auf dem Amt direkt nach.
Die sinnvollste Frage wäre da m.E., ob man bei einer Einfügung des Gebäudes in die Doppelhäuser-Umgebung bereit wäre, die beiden Grundstücke zusammenzulegen und dann drei oder vier Wohneinheiten auf diesem Gesamtgrundstück zu erlauben.

Zu den grundsätzlichen Konsequenzen, was die Vollgeschoßanzahl, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und so weiter an Bebauung zulassen, wird man Dich auf Deinen eigenen Lerneifer (respektive einen Architekten) verweisen. Aktive Bauherrenberatung leisten die Ämter nicht.
 
M

michi216

Guten Morgen,
Was gestern uns und dem Architekten stutzig gemacht hat ist folgendes. In WA 2 sind 2 VG möglich mit TH6,5m soweit passt das. Nun gibt es aber im WA 3 5 Grundstücke mit unter Reihenhäuser und Doppelhäuser die eine TH von 10 m erlauben. Jedoch auch nur 2 VG.
Welchen Sinn seht ihr hier?
komplettes-doppelhaus-mit-elw-sockel-und-traufhoehe-198615-1.PNG

komplettes-doppelhaus-mit-elw-sockel-und-traufhoehe-198615-2.PNG
 
11ant

11ant

In WA 2 sind 2 VG möglich mit TH6,5m soweit passt das. Nun gibt es aber im WA 3 5 Grundstücke [...] die eine TH von 10 m erlauben. Jedoch auch nur 2 VG.
Welchen Sinn seht ihr hier?
Den, den ich auf den ersten Blick sehe, siehst Du nach etwas mehr Übung im Plänelesen auch: von identisch 12 m Firsthöhe landet man - erst recht bei Pultdächern - von 18° Dachneigung herunter gerechnet ganz logisch auf mehr Traufhöhe als von 42°.
 
M

michi216

Das habe ich soweit auch verstanden. Aber wenn ich ein pultdach baue mit 18 grad neigung darf ich ja trotzdem nur 2 VG bauen dann hätte ich ja 5 m Raumhöhe wenn ich die FH mit 12 m ausnützen würde oder?
 
Zuletzt aktualisiert 22.07.2025
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