Ich glaube ich frag mal auf dem Amt direkt nach.
Die sinnvollste Frage wäre da m.E., ob man bei einer Einfügung des Gebäudes in die Doppelhäuser-Umgebung bereit wäre, die beiden Grundstücke zusammenzulegen und dann drei oder vier Wohneinheiten auf diesem Gesamtgrundstück zu erlauben.
Zu den grundsätzlichen Konsequenzen, was die Vollgeschoßanzahl, Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und so weiter an Bebauung zulassen, wird man Dich auf Deinen eigenen Lerneifer (respektive einen Architekten) verweisen. Aktive Bauherrenberatung leisten die Ämter nicht.