KfW Förderung für KfW 40 Plus Häuser ab sofort und ab 01.07.2021

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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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Y

_Yv_St_

Danke schön Mal für die Antwort!
D.h. ab 1.7. kann ich nur noch die neuen KfW Förderungen beantragen... Bei kfw40 plus muss die Heizung sowieso EE sein, oder warum gibt es bei KfW55 und KfW40 noch die Unterscheidung und für 40 plus nicht?
Wenn ich 2020 noch Bafa beantragt habe kann ich den nur bis Juni kombinieren und danach den die KfW EE Förderung allein nehmen. Auch für 55 und 40 kann ich ab Juli nicht Bafa und die KfW Förderung ohne EE nehmen?
 
R

rdwlnts

Warum es diese Unterschiede gibt weiß ich auch nicht aber ab Juli gibt's nur die neue KFW Förderung. Bis dahin geht noch BAFA aus 2020 und KFW Förderung bis 06/21
 
WilderSueden

WilderSueden

Angeblich soll es die Möglichkeit geben die Heizung aus den förderfähigen Kosten fürs BEG rausrechnen zu lassen. Kommt so im entsprechenden Youtube Video von HausbauHelden zu dem Thema und wird in den Kommentaren auch nochmal so bestätigt. Würde ich mir aber auf jeden Fall schriftlich geben lassen bevor ich mich darauf verlasse
 
S

Schultes

Danke schön Mal für die Antwort!
D.h. ab 1.7. kann ich nur noch die neuen KfW Förderungen beantragen... Bei kfw40 plus muss die Heizung sowieso EE sein, oder warum gibt es bei KfW55 und KfW40 noch die Unterscheidung und für 40 plus nicht?
Wenn ich 2020 noch Bafa beantragt habe kann ich den nur bis Juni kombinieren und danach den die KfW EE Förderung allein nehmen. Auch für 55 und 40 kann ich ab Juli nicht Bafa und die KfW Förderung ohne EE nehmen?
Bis 30.06. kannst Du das KFW153 beantragen, danach nur noch die neuen Programme. Ein Mix aus altem Programm und dort die Heizung rausnehmen um dann ab dem 01.07. diesen Teil als EE fördern zu lassen geht nicht. Du kannst Dein Bauvorhaben genau einmal bei der KfW beantragen: Entweder alles im alten oder alles im neuen Programm.
 
T

Tobias82

Wenn ich es richtig verstehe hat das BMWI die Vorgehensweise bzgl der neuen Förderungen ab 1.7 geändert.

Punkt 1.20
Ausschnitt:

Zwar können Förderanträge für die BEG WG und BEG NWG erst ab dem 01.07.2021 gestellt werden. Ab sofort können jedoch bereits für Maßnahmen, für die eine Förderung nach der BEG WG und BEG NWG ab 01.07.2021 beantragt werden soll (einschließlich der verbesserten Förderung von energieeffizienten Neubauten die Heizungen auf der Basis erneuerbarer Energien einsetzen als sog. „EE-Klassen“), nach einem dokumentierten Beratungsgespräch mit einem Finanzierungspartner der KfW schon Lieferungs- und Leistungsverträge mit Bauunternehmen bzw. Handwerkern geschlossen werden, ohne dass sich dies förderschädlich auswirkt. Der Nachweis zu diesem dokumentierten Beratungsgespräch muss Informationen zu Förderbedingungen und -voraussetzungen sowie zur Förderhöhe und zur Einplanung dieser Förderung der BEG in das potenzielle Kreditgeschäft enthalten.

Auf diese Weise wird die Anreizwirkung des Förderangebots der BEG WG bzw. der BEG NWG dokumentiert. Im Anschluss an das dokumentierte Beratungsgespräch können dann entsprechende Liefer- und Leistungsverträge mit Bauunternehmen, Lieferanten und Gewerken geschlossen werden, ohne dass zu diesem Zeitpunkt bereits ein Kreditförderantrag abgeschlossen sein muss. Der Kreditantrag muss dann jedoch noch vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort gestellt werden. Frühestmöglicher Zeitpunkt zur Antragstellung im Rahmen der BEG WG / BEG NWG ist der 01.07.2021. Bauarbeiten zur Umsetzung der Maßnahmen dürfen daher erst danach beginnen.



Ich verstehe es so daß man aktuell schon einen Vertrag abschließen kann und dann ab dem 1.7 den Antrag stellt.
Der GU mit dem wir bauen wollen hat eine entsprechende Formulierung in unserem Vertrag aufgenommen mit einer aufschiebenden Bedingung. Die Formulierung entspricht 1:1 einer Vorlage des BMWI.

Hat da jemand weitere Infos?
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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