Keller Wandhöhe, zu Niedrig?

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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11ant

11ant

Der Keller wurde mit Fußbodenheizung ausgestattet, Fenster usw. und dann diese niedrige Höhe?
Für mich klingt diese Höhe nach einem normalen Nutzkeller, dessen Höhe sich durch den Einbau einer Fußbodenheizung verringert hat. D.h. als hättet Ihr eine Fußbodenheizung dazubestellt, nicht hingegen eine Geschosserhöhung, um deren Bauhöhe zu kompensieren. Mich würde nicht wundern, wenn die Räume auch nicht als Wohnräume in den Plänen stehen, weil andernfalls sowohl eine Mindestraumhöhe eingehalten werden als auch Rettungswege vorgesehen sein müßten. Wozu heizt Ihr denn den Keller, sollen es die Kartoffeln schön muckelig haben ?
 
bauenmk2020

bauenmk2020

Kann ich irgendwie nachvollziehen - wir hatten bezüglich der Höhen auch nicht groß recherchiert. Nur durch Zufall hatte ich das dann bei der Planung angesprochen und dann konnte ich die Höhe im EG noch erhöhen. Aber von der Gegenseite wurde das nie angesprochen.
Wir haben ähnliche Situation im Dachboden: Wir haben ein "begünstigtes Haus" mit Rabatt erhalten, für den Preis, dass wir nach Vertragsunterzeichnung keine Änderung der statisch relevanten Teile machen konnten.
So ärgere ich mich nun, dass wir ein sehr niedrigen Dachboden haben, in dem man eigentlich nur "kriechend" gehen kann.

Das sind die Erfahrungen die man halt macht und nicht ohne Grund gibt es den Spruch: "Das erste Haus baust du für deinen Feind ..."

Mal ne Frage: Welches Türmaß habt ihr dann da unten?
 
Fummelbrett!

Fummelbrett!

Ist blöd. Kann ich verstehen. Aber ich denke nicht, dass du da noch irgendwas machen kannst, außer die Fußbodenheizung wieder rausreißen zu lassen. Aber das ist ja eher keine Option.
Aber, selbst wenn du einen Mangel geltend machen könntest, was würdest du dir erhoffen? Von einer etwaigen "Ausgleichszahlung" wird die Decke schließlich auch nicht höher.
Also versuche es zu akzeptieren. Beim nächsten Haus wird alles besser.

Welche Räumlichkeiten waren denn da unten geplant?
 
A

apokolok

Naja, aber der GU / BT / Architekt ist schon ein absoluter Vollpfosten, wenn jemand bei ihm Fußbodenheizung und Fenster für den Keller bestellt, er aber nicht darauf hinweist, dass die Raumhöhe zur offensichtlich vorgesehenen Nutzung überhaupt nicht mehr passen wird.
Klar, das muss auch dem Bauherren klar sein, aber es ist wie bei einem Autounfall, es braucht immer zwei Beteiligte die Scheiße bauen, damit wirklich was passiert.
 
11ant

11ant

Naja, aber der GU / BT / Architekt ist schon ein absoluter Vollpfosten, wenn jemand bei ihm Fußbodenheizung und Fenster für den Keller bestellt, er aber nicht darauf hinweist, dass die Raumhöhe zur offensichtlich vorgesehenen Nutzung überhaupt nicht mehr passen wird.
Der typische Fall ist wohl eher: 1. GU hat in Bauleistungsbeschreibung drinstehen, welche Raumhöhe Nutzkeller haben; 2. GU sagt zu Bauherr: macht man offiziell Aufenthaltsräume, braucht man Rettungswege; 3. Bauherr sagt zu GU: dann müssen wir Hobbyraum in den Grundriss schreiben, aber wir bestellen Fußbodenheizung extra; 4. GU liefert Nutzkeller mit Fußbodenheizung, wobei Bauherr Geschosserhöhung nicht dazubestellt und Fußbodenheizungs-Bauhöhe sich logischerweise schlicht von der lichten Höhe subtrahiert. 5.: nehmen wir an, ich wäre bei der Feuerwehr - dann würde ich sagen, die Moral von der Geschicht´ hätte nicht den Falschen getroffen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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