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ᐅ Katzenkot oder Wildtierlosung? Achtung; Häufchenbild!


Erstellt am: 10.07.18 13:03

kaho674 11.07.18 12:41
Steven schrieb:
[Erschlägst du einen Hund oder eine Katze, weil nur so Schaden von dir abgewendet werden kann, ist das maximal Sachbeschädigung. Du hast ja einen Grund, das Tier zu erschlagen. Also ist die Tierquälerei schon mal vom Tisch.
Ich glaube, so einfach ist das nicht. Es gilt ja auch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Das Tier zu erschlagen, weil es in Deinen Garten macht, ist unverhältnismäßig - selbst bei Wiederholungstätern. Damit machst Du Dich sicher strafbar.

Steven 11.07.18 12:42
kaho674 schrieb:
Bei unseren würde ich schätzen, auf 300 Mäuse kommt ein Vogel. Kann natürlich am Ungeschick liegen.
Hallo kaho

es ist ganz normal, dass Katzenbesitzer bei der Anzahl der gefangenen (bzw. man sollte sagen zu tote gequälten Mäusen) stark übertreiben, bei Vögel dies schamlos untertreiben. Wahr ist, dass Katzen stark an dem Rückgang von Wildvögel beteiligt sind. Bei Hasen ist es das gleiche.

Steven

Steven 11.07.18 12:44
kaho674 schrieb:
. Es gilt ja auch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. .
Nein, das "Prinzip der Verhältnismäßigkeit" gibt es da nicht.
Auch in den Selbstverteidigungskursen, die ich hin und wieder gebe, kommt öfter die Meinung auf, dass Selbstverteidigung verhältnismäßig sein muss. nein, muss nicht.

Steven

haydee 11.07.18 12:45
Bei uns auch. Unmengen an Mäuse, sehr selten Vögel, früher sehr häufig Fische.

Vögel sind nicht so leicht zu fangen, die können wegfliegen.

Knallkörper 11.07.18 12:49
Steven, du hast leider offenbar keine Ahnung von der rechtlichen Grundlage. Wenn du ein Tier des Nachbarn unfachmännisch tötest oder verletzt, ist es in jedem Fall Sachbeschädigung und Tierquälerei. Das fällt auch nicht unter Notstand, und schon gar nicht unter Nothilfe oder Notwehr. Vgl. §34 StGB.

Also wird der TE ein anderes Mittel finden müssen, als wäre es ein Wildtier. Also irgendwelche technischen Einrichtungen, Duftstoffe, oder halt den Wasserschlauch. Gift, Fallen oder Waffen sind nicht erlaubt.

Vielleicht ist die Katze von andimanns Nachbar auch behindert, wer weiß das schon. Normalerweise lassen sich Katzen nicht so weitgehend erziehen.

Ich persönlich habe kein Problem mit Katzen im urbanen und dörflichen Umfeld. Mit Hunden schon eher. Sobald ich aber eine Katze in der Feldmark wildern sehe, knallt es. Eine akute Gesundheitsgefahr besteht durch Katzenkot auch nicht. Wurmbefall ist bei Kindern eher ein hygienisches Problem, das von den Eltern ausgeht, die das Hände waschen nicht erziehen. Die Eier fängt man sich von allen möglichen Oberflächen ein, aber vor allem von Obst und Gemüse.

Steven 11.07.18 12:55
Knallkörper schrieb:
Steven, du hast leider offenbar keine Ahnung von der rechtlichen Grundlage. Wenn du ein Tier des Nachbarn unfachmännisch tötest oder verletzt, ist es in jedem Fall Sachbeschädigung und Tierquälerei. Das fällt auch nicht unter Notstand, und schon gar nicht unter Nothilfe oder Notwehr. Vgl. §34 StGB.
.
Hallo Knallkörper

wir sind hier nicht im Jagdrecht.
Notwehr oder Nothilfe ist grundsätzlich nur gegen Menschen und nicht gegen Sachen anwendbar.
Seht euch mal die urteile gegen Katzenbesitzer an. Die geben klar die Richtung wieder.
Die meisten Klagen gehen deshalb verloren, da es schwierig ist, nachzuweisen, dass genau diese Katze in den Garten gekostet hat.

Steven
garten