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ᐅ Katzenkot oder Wildtierlosung? Achtung; Häufchenbild!


Erstellt am: 10.07.2018 13:03

kaho674 11.07.2018 15:03
11ant schrieb:

In #22 lese ich dann von einem Einjährigen. Wie vollständig "stubenrein" ist der denn schon ? - mir läge da sonst nahe, mal eine seiner Windeln über Nacht an die fragliche Stelle zu legen - wenn es um Reviermarkierung geht, sollte das Bigfoot aus dem Konzept bringen
Oder man legt die WIndeln beim Nachbarn ab - das könnte dann den aus dem Konzept bringen...

Knallkörper 11.07.2018 15:03
Steven schrieb:
nein, natürlich nicht mit einer Schusswaffe. Dies darf nur ein Jäger.
Deshalb schrieb ich von einer Schleuder. ist keine Schusswaffe. Genausowenig wie eine Armbrust. Oder Pfeil und Bogen. Das ist laut Definition Waffengesetz so.

Nein. Das darf in dem Fall auch ein Jäger nicht, und zwar aus mehreren Gründen. Schleudern, Armbrust etc. sind zwar keine Schusswaffe, aber es gibt ja auch noch andere Waffengattungen. Die Ausübung der Jagd mit Pfeil und Bogen ist verboten. Jedenfalls ist auch verboten, eine Katze vorsätzlich zu verletzen, nur weil sie in den Karten scheißt.

Steven 11.07.2018 15:09
Knallkörper schrieb:
Jedenfalls ist auch verboten, eine Katze vorsätzlich zu verletzen, nur weil sie in den Karten scheißt.

Hallo Knallkörper

du musst den gerechtfertigten Notstand (von dir ins Spiel gebracht) dazu heran ziehen. Ich verletze zwar mit einer Schleuder die Katze, das ist verboten, aber zur Abwehr einer Verletzung meines Rechtsgutes (Katzenkacke im Garten) sollte der §34 StGB greifen und die Strafbarkeit nicht mehr gegeben sein.

Steven

Steven 11.07.2018 15:13
kaho674 schrieb:
Boa! Man darf öffentlich im Wohngebiet mit einer Armbrust rumpfeffern? Das hätte ich nicht gedacht! Die Dinger sind teilweise tödlicher als Schusswaffen.
Hallo Kaho

"Schusswaffen sind Gegenstände..... bei denen Geschosse durch einen lauf getrieben werden." eine Armbrust hat keinen Lauf. Du darfst damit auf deinem befriedeten Besitztum schießen. Musst natürlich sicherstellen, dass der Pfeil oder Bolzen, das Besitztum nicht verlässt und du keinen anderen damit verletzt.
Es gibt im täglichen Gebrauch sicherlich Gegenstände, die wesentlich gefährlicher sind und alltäglich in der Öffentlichkeit benutzt werden.

Steven

kaho674 11.07.2018 15:17
Steven schrieb:

Es gibt im täglichen Gebrauch sicherlich Gegenstände, die wesentlich gefährlicher sind und alltäglich in der Öffentlichkeit benutzt werden.

Steven
Ja, eine Frage des Zwecks und des Nutzens, oder? Mein gigantisches Küchenmesser ist natürlich auch eine Waffe aber der eigentliche Zweck ist Gemüseschnippeln. Eine Armbrust hat m.W. nur den Zweck zu töten.

11ant 11.07.2018 15:20
Wieso sollte eine Armbrust keine Schußwaffe sein ?