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ᐅ Katzenkot oder Wildtierlosung? Achtung; Häufchenbild!


Erstellt am: 10.07.2018 13:03

Steven 11.07.2018 13:14
Knallkörper schrieb:

Oben hast du geschrieben, dass Selbstverteidigung nicht verhältnismäßig sein muss. Das ist nicht wahr. Siehe Notwehrexzess. Auch ist nicht jede Selbstverteidigung Notwehr.

Hallo Knallkörper

Notwehrexzess ist es dann, wenn die Notwehr überschritten wurde. Beispiel: Dich greift jemand an. Du wehrst dich erfolgreich. Der Angreifer liegt bewusstlos am Boden. Du trittst ihn noch mal kräftig. Dies ist Notwehrexess.
Die Verhältnismäßigkeit muss nicht gegeben sein. Außer in extrem krassen Mißverhältniss. Siehe "Kirschbaumfall".

Steven

kaho674 11.07.2018 13:24
Steven schrieb:
Nein, das "Prinzip der Verhältnismäßigkeit" gibt es da nicht.
Auch in den Selbstverteidigungskursen, die ich hin und wieder gebe, kommt öfter die Meinung auf, dass Selbstverteidigung verhältnismäßig sein muss. nein, muss nicht.

Steven
Wurde die Verhältnismäßigkeit in der Rechtsprechung abgeschafft? Recht war nicht gerade mein Hauptfach im Studium und ist jetzt 20 Jahre her. Würde mich aber wundern. Meines Wissens gilt die immer - in jedem Rechtsgebiet. Was war das noch gleich: die Maßnahme muss geeignet, verhältnismäßig und ... sein - vergessen!

Steven 11.07.2018 13:33
kaho674 schrieb:
Wurde die Verhältnismäßigkeit in der Rechtsprechung abgeschafft? : die Maßnahme muss geeignet, verhältnismäßig und ... sein - vergessen!

Hallo,

und die mildeste von mehreren Gleichwertigen
Ich schrieb ja, die Verhältnismäßigkeit ist nur dann zu beachten, wenn ein extrem krasser Widerspruch besteht. Siehe den Kirschbaumfall.
Wobei ich zugebe, dass das deutsche Notwehrrecht ein extrem liberales Recht ist.
Kurzes Beispiel zum Gleichwertigkeit: Du bist zu hause, und es wird gerade eingebrochen. Jetzt hast du einmal pfefferspray, einen Spatenstiel und eine Pistole. Sind die Gleichwertig? Nö. Es würde nichts dagegen sprechen, wenn du sofort die Waffe einsetzt.
Warum?
Pfefferspray kann Erfolg bringen, muss es nicht.
Ein spatenstiel kann dies auch. ist der Gegner z.B. Kampfsportler, gehst du ein großes Risiko ein.
die Waffe ist am geeignetsten, den Rechtswidrigen Angriff umgehend zu beenden.

Steven

kaho674 11.07.2018 13:34
Steven schrieb:
Hallo kaho

es ist ganz normal, dass Katzenbesitzer bei der Anzahl der gefangenen (bzw. man sollte sagen zu tote gequälten Mäusen) stark übertreiben, bei Vögel dies schamlos untertreiben. Wahr ist, dass Katzen stark an dem Rückgang von Wildvögel beteiligt sind. Bei Hasen ist es das gleiche.

Steven
Ich schätze dennoch, dass die Hauskatzen tatsächlich weniger Vögel fangen, als verwilderte Katzen. Wir hatten in 4 Jahren genau 2 Vögel, welche beide befreit wurden und entkommen konnten. Mäuse jede Woche 2-3. Liegt vermutlich auch daran, dass wir an den Bäumen ect. Katzenschutz angebracht haben.

Die vielen Katzen sind für die Vögel auf jeden Fall ein Problem. Aber ich glaube schlimmer ist die Vernichtung der Lebensgrundlagen durch die Landwirtschaft. Krass sollen ja auch die Vogelfänger in den südlichen Ländern sein, welche die Zugvögel mit gigantischen Netzen massenhaft fangen.

Steven 11.07.2018 13:40
kaho674 schrieb:

Die vielen Katzen sind für die Vögel auf jeden Fall ein Problem. Aber ich glaube schlimmer ist die Vernichtung der Lebensgrundlagen durch die Landwirtschaft. Krass sollen ja auch die Vogelfänger in den südlichen Ländern sein, welche die Zugvögel mit gigantischen Netzen massenhaft fangen.
Hallo kaho

es ist richtig, dass die Urbanisierung große Probleme für viele Wildtiere bringt. Bis hin zur Auslöschung ganzer Populationen. Und die Katzen tun da ihres dazu.
Die Vogelfänger im Süden sind auch ein Problem. aber lange nicht so extrem, wie es oft von Tierschutzorganisationen dargestellt werden. Der Vogelfang ist verboten. Dass da reichlich gewildert wird, ist kein Gesetzesproblem, eher ein Vollzugsproblem.
Bei dem Vogelfang reden wir von wenigen Millionen Vögeln (sorry, ist krass, aber ich versuche emotionslos zu schreiben) bei den Freigängerkatzen von einer 3-stelligen Millionenzahl pro Jahr allein in Deutschland.

Steven

kaho674 11.07.2018 13:40
Steven schrieb:
Hallo,

und die mildeste von mehreren Gleichwertigen
Ich schrieb ja, die Verhältnismäßigkeit ist nur dann zu beachten, wenn ein extrem krasser Widerspruch besteht. Siehe den Kirschbaumfall.
Jetzt bin ich verwirrt. Das Notwehrrecht kenn ich überhaupt nicht. Aber das wird sicher keine Katzen-AA beinhalten. Ich denke, die Stärke des Widerspruchs ist weniger ausschlaggebend.

Es wird vermutlich geprüft, welches Gut höher wiegt: Katzenleben gegen das Ertragen oder Wegräumen von Kot. Ich vermute, jeder sieht das Leben als höherwertig an, auch wenn es nur eine Sache ist. Aber wissen tu ich es nicht.