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ᐅ Katzenkot oder Wildtierlosung? Achtung; Häufchenbild!


Erstellt am: 10.07.2018 13:03

chand1986 20.07.2018 20:03


Es geht nicht darum, wer in letzter Instanz recht hätte. Wenn ein Pflichtbekenntnis der Katzenbesitzer dir besseren Schlaf schenkt, kann man dir nicht helfen. Es ist wegen Undurchführbarkeit bei Freigängern wertlos. Bestenfalls kommt jemand jedes Mal vorbei und säubert deinen Rasen.

Mein Argument war die Verhältnismäßigkeit: Wenn du ohnehin selbst aktiv werden muss, wieso mit einer Lebendfalle für 50€ statt mit Baldrian-Lavendel-Minzaufguss für 0,50€?

Macht doch nur Sinn, wenn du auf deinen Seelenfrieden hinarbeiten musst, indem du den Besitzer zurechtweist.

Dass man bei einem Wetter wie momentan eine Katze tagsüber auch nur ein paar Stunden in der Falle lassen kann, ist übrigens Quatsch. Zusätzlich zum Preis bindest du dir noch überflüssige Arbeit ans Bein.

Preisfrage: Wieso?

haydee 20.07.2018 20:30
Ob es dir paßt oder nicht hier juckt es niemanden.

Nachdem ich jede Schuld von mir weiße, wenn du mein Nachbar wärst würde ich selbstverständlich täglich auf deinem Grundstück den Kot aufsammeln und die Stelle mit Sagrotan desinfizieren.

Das Landgericht Darmstadt z.b hat eine andere Auffassung als du.

Und zum Thema Tierquälerei sind sich alle einig. Zu der Rufst du ja laut und deutlich auf.

Steven 20.07.2018 22:16
[QUOTE="haydee, post: 271660, member: 9254Und zum Thema Tierquälerei sind sich alle einig. Zu der Rufst du ja laut und deutlich auf.[/QUOTE]
Hallo haydee

NEIN!!! Tierquälerei liegt mir sehr fern. Würde und werde ich nie akzeptieren.
Ich habe kein Problem damit, Tiere zu töten. Aber ich habe ein Problem damit, Tiere zu quälen. Das würde ich nie machen. Getötet habe ich Tiere z.B. um sie zu essen. Dies nicht in Deutschland. Ich bin kein Jäger. Und als Kind wurden wir losgeschickt, um jung Katzen zu finden und, sofern keiner die wollte, sie zu töten. Das war normal. Aber ich habe nie ein Tier gequält. Dies liegt mir fern.
Ich sehe es auch nicht als Quälerei an, wenn der Katzenbesitzer die Mitarbeit verweigert, die Katze selbst zur Raison zu bringen. Was sit daran falsch?

Steven

Steven 22.07.2018 09:15
haydee schrieb:

Das Landgericht Darmstadt z.b hat eine andere Auffassung als du.

Hallo haydee

das ist falsch. Dieses Urteil drückt genau meine Meinung aus.
Es wurde geklagt, dass sich bis zu 5 Katzen in dem Garten rumtrieben. Der Gartenbesitzer beklagte auch die Verschmutzung durch Kot. Dies wurde aber mit keinem Beweis untermauert und daher im Urteil nicht berücksichtigt. Der Richter urteilte, dass bis zu 2 Katzen in den Garten als "Besuch" können. Dies sieht das Gericht zwar als "Beeinträchtigung" an, ist aber hinzunehmen. Der Umkehrschluss: sobald die Katzen in den Garten koten, ist dies nicht mehr hinzunehmen.
Nicht nur das vermeintlich positive im Urteil sehen.

Steven

haydee 22.07.2018 14:20
Du bist nicht mein Nachbar, da müssen wir nicht weiter diskutieren.
Wie gesagt hier juckt es niemanden.
Ich fasse das Urteil anders auf. Allerdings darf der Nachbar nicht x-beliebig viele Katzen halten. Was ich auch begrüße, jedoch aus anderen Gesichtspunkten.

Wo bist du aufgewachsen?
Ich verurteile das Einsammeln und gegebenenfalls Töten von Jungkatzen nicht! Das unkontrollierte Vermehren von Katzen ist ein Problem.

Evolith 23.07.2018 08:45
Steven ich verstehe deine Argumentation im Hinblick auf das Heranziehen des Katzenbesitzers. Ehrlichgesagt kenne ich keinen, der nicht sofort bereit wäre, das Problem mit dir zusammen zu lösen, wenn es nachweislich sein Liebling war. Den einen oder anderen Ignorant gibt es halt überall.
Wo ich dir aber vehement widersprechen muss ist deine letzte Konsequenz, die Katze notfalls zu töten. DARFST du NICHT und du hast nicht das Recht dazu. Bekommt das der Katzenbesitzer mit, hagelt es deftige Strafen. Das du es als dein persönliches Recht empfindest, ist eine ganz andere Sache. Macht es deswegen aber nicht legaler. Du bist also gezwungen, es anders zu lösen.

Übrigens musst du bei der Wahl deiner Mittel sehr vorsichtig sein. Lebendfallen sind nicht zur freien Verwendung da. Selbst bei uns im Tierschutz gab es schon Fälle, wo wir aus Versehen eine Katze mit Besitzer (also klassischer Freigänger) eingefangen hatten. Die Katze wurde versorgt, bei Tasso gemeldet und im Tierheim geparkt. Nun hatte aber die Besitzerin einen Riesen Rummel veranstaltet, um ihren Liebling zu finden. Das war anscheinend nicht ganz günstig. Die Kosten musste der Verein der Frau zurück erstatten. Wir hätten die Katze nicht einfangen dürfen. Dass wir das nicht mit Absicht getan hatten, war egal.
Selbst Pfeffer ausgestreut im Garten ist sehr grenzwertig. Sollte die Katze Reizungen bekommen, darfst du für Tierarztkosten aufkommen.

Und was den Kot angeht, entscheiden die Gerichte sehr unterschiedlich. Letztendlich scheinen sie sich einig zu sein, dass du bis zu 2 Katzen auf deinem Grund als Besucher zu dulden hast. Ob der hinterlassene Kot als zumutbare Einschränkung deines Besitzes hinzunehmen ist oder nicht, wird dagegen sehr unterschiedlich gesehen.
Setzt Katz die Wurst in die Beete, säuberlich verscharrt, wird dich wahrscheinlich jedes Gericht auslachen. Im Fall von andimann sieht das eventuell etwas anders aus, das Miez sie so präsent setzt. Aber wie da entschieden wird werden wir erst sehen, wenn es mal zum Klagefall kommt.
Es gibt da entgegen mancher Hinweise KEINE einheitliche Rechtsprechung, auf die man sich berufen kann.
urteilgartengericht