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ᐅ Katzenkot oder Wildtierlosung? Achtung; Häufchenbild!


Erstellt am: 10.07.18 13:03

Fuchur11.07.18 17:37
Knallkörper schrieb:
Manche müssen sich im Rahmen Ihrer Tätigkeit nun mal mit bestimmten Aspekten der Rechtsprechung beschäftigen.
Dann sollten Aussagen nicht als Behauptung, sondern als Meinung oder Vermutung formuliert werden.
Knallkörper schrieb:
Können wir dich als Hobbyjurist bezeichnen, weil du die Straßenverkehrsordnung zu deuten weißt?
Bezeichne mich eher als Berufsjurist. Und nicht weil ich mich damit beschäftige, sondern das gelernt habe. Ich schieße hier auch gegen gar keinen persönlich, aber das ist seit einigen Jahren ein echtes Problem, dass geglaubt wird, Google und rudimentäre Deutschkenntnisse ersetzen eine Fachausbildung. Gilt übrigens gleichermaßen für Ärzte und viele andere Berufe, bei denen der "Kunde" glaubt, der schlauere zu sein.
Steven11.07.18 17:41
kaho674 schrieb:
Man könnte natürlich auch eine DNA-Probe nehmen und den Eigentümer der Hinterlassenschaft so eingrenzen.
Hallo kaho

das ist gar nicht so weit hergeholt.
Eine Unterlassungsklage kann gerne mal ein bis zweitausend Euro kosten. Um dabei zu obsiegen wäre eine DNA Analyse nicht die schlechteste Methode.
Denn, und dies zeigt die Praxis: Katzenbesitzer weisen in den allermeisten fällen jede Schuld von sich. Die eigene Katze hat nie im Leben in den Nachbargarten gekostet, genausowenig würde sie einen Vogel fangen. Nur halbtote. Mäuse und Ratten ja, aber Vögel: nie.

Steven
Steven11.07.18 17:45
[QUOTE="Fuchur, post: 269705, member: 42376
Bezeichne mich eher als Berufsjurist. Und nicht weil ich mich damit beschäftige, sondern das gelernt habe.[/QUOTE]

Hallo Fuchur

ich denke, dein nichtssagender Einwurf wird uns hier auch nicht weiter helfen. Du könntest es sicherlich, aber das "Hilfe" ist zu nicht zielführend.
Du weißt selbst, dass man, auch Juristen, bei der katastrophalen Gesetzgebung, eher im Bereich Rate mal angekommen ist.

Steven

Steven
Steven11.07.18 17:49
Knallkörper schrieb:
Und genau da dürftest du mit einiger Sicherheit falsch liegen. Es liegt a) keine Gefahr im eigentlich Sinne für dein Eigentum vor.

Hallo Knallkörper

genau da ist aber der Ansatzpunkt.
Die Katze setzt sich gerade in meinem Garten so hin, damit sie sich lösen kann.
ich möchte das nicht. Sehe meinen schönen Rasen akut gefährdet. Schleuder raus und kurz danach ist die Gefahr gebannt.
Was richtig ist: Danach sollte ein Anwalt dem Katzenbesitzer erklären, dass die Sachbeschädigung (Verletzung oder Tot der Katze) durch den gerechtfertigten Notstand nicht Strafbar ist.

Steven
Steven11.07.18 17:53
Knallkörper schrieb:
Solange die Gefahr gegenwärtig ist, ist sie auch anders abzuwehren, durch Wasserschlauch, lautes Rufen oder Verjagen.
.
Und genau das ist nicht richtig.
Ich nehme an, dass adäquat zum Notwehrrecht auch der Rechtfertigende Notstand zu bewerten ist.
Wenn mehrere gleichwertige Mittel zur Verfügung stehen. Also, sagen wir: Lautes Rufen, Wasserschlauch, Schleuder. Sind die gleichwertig? Nein. lautes Rufen muss die Katze nicht jucken. Also, kurz danach ist der Schaden eingetroffen. Wasserschlauch: geht der überhaupt so weit? Wahrscheinlich nicht: Schaden tritt ein. Schleuder: Wirkt effektiv um den Schaden nicht eintreten zu lassen. Also passt die Schleuder.

Steven
Fuchur11.07.18 17:56
Wie soll ein rechtfertigender Notstand bei gleichwertigen Gütern funktionieren? Sache (Rasen) gegen Sache (Tier). Es muss das geschützte Rechtsgut wesentlich überwiegen. Steht im Gesetz.

Und Notwehr gegen Tiere gibt es schon mal gar nicht, da Tiere nicht im Rechtssinn angreifen können.

Die letzten 10 Seiten hier aufzurollen ist mir dann aber doch zu mühsam und wohl auch nicht zielführend.
rasenwasserschlauch