Ist eine "Vorabnahme" sinnvoll, oder verpflichten wir uns zu etwas?

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E

Elwood62

Unsere Doppelhaushälfte ist praktisch fertig, nur die gemauerte Doppelgarage dauert noch. Damit kommt der Bauträger auf jeden Fall in Verzug.
Und nun steht der vereinbarte Termin kurz bevor.
Der Bauträger hat uns nun zu einer "Vorabnahme" der Doppelhaushälfte gebeten. Ich möchte aber keine vorzeitige Teilabnahme der Doppelhaushälfte durchführen.
Verpflichte ich mich mit der Vorabnahme zu irgend etwas? Die würde ich nämlich schon gerne jetzt durchführen, um dann nicht wieder Zeit zu verlieren.
Was meint ihr?
 
Y

ypg

Der Bauträger hat mir nun eine Teilabnahme angeboten,
Ich möchte aber keine vorzeitige Teilabnahme der Doppelhaushälfte durchführen.
Nur zur Verdeutlichung: Teilabnahme bedeutet, nur bei gegenseitiger Einigung, denn dann beginnt die Gewährleistung. Beide müssen einverstanden sein.
Der Bauträger hat uns nun zu einer "Vorabnahme" der Doppelhaushälfte gebeten.
Teilabnahme wolltet Ihr nicht, jetzt kommt der AN mit einer Vorabnahme … mir erschließt sich der Unterschied nicht. Eine Abnahme ist ein rechtssicherer Akt, unter Teilabnahme kann man sich noch etwas vorstellen, gerade auch in Eurer Situation mit der fehlenden Garage…
was hätte eine _Vor_Abnahme für Konsequenzen, die sich von _Teil_Abnahmen unterscheiden?
Dafür sollte ich den Rest bezahlen, abzüglich 50 T€, die dann bei Abnahme der Außenanlagen und der Doppelgarage fällig werden.
Ich finde das logisch und sehe da keine Probleme.
Ich habe auf Deinen ersten Thread auch keine Antwort mehr gegeben, da natürlich eine gewisse Rechtssicherheit fehlt und ich überhaupt nicht konform mit der Antwort von 11ant gehe.
Das hat aber nichts zu sagen. Ich habe selbst gebaut und mich damals etwas mit der Abnahme beschäftigt. Theorie ist sehr geduldig, und insofern würde ich an Eurer Stelle das Haus abnehmen, mit der Protokollierung und allen Risiken bzw auch Chancen, endlich das Haus beziehen zu können. Es steht nicht im Verhältnis, das Haus jetzt brach liegen zu lassen, bis auch die Garage gebaut wird. Das kann sich mit der Gemeinde ja noch Monate hinziehen, Dem BT sind quasi die Hände gebunden, und es wäre für Euch beide eine Lost/Lost-Situation statt Win/Win.
Kohle/Einzug… Kohle müsst ihr eh hingeben, ein verspäteter Einzug bzw. Übernahme kostet die Doppelbelastung und Eure Zermürbheit. Es gibt in meinen Augen nichts Positives.
Macht eine Hausabnahme, lasst entsprechend protokollieren (ist ja eh Pflcht) und freut Euch auf die erste Nacht im Haus - das geht nämlich auch ohne Garage. Die kommt später.
 
11ant

11ant

Ich würde es begrüßen, wenn Du für EIN Problem - auch wenn es mehrere Facetten haben mag - nur EINEN Thread eröffnen würdest. Selbst für MitdiskutantInnen mit 11antengedächtnis sind solche halben Crosspostings https://www.hausbau-forum.de/threads/verzug-wegen-hoeherer-gewalt-versorgungsleitungen-unter-garage.47143/ unnötig anstrengend.
Unsere Doppelhaushälfte ist praktisch fertig, nur die gemauerte Doppelgarage dauert noch. Damit kommt der Bauträger auf jeden Fall in Verzug. Und nun steht der vereinbarte Termin kurz bevor. Der Bauträger hat uns nun zu einer "Vorabnahme" der Doppelhaushälfte gebeten. Ich möchte aber keine vorzeitige Teilabnahme der Doppelhaushälfte durchführen. Verpflichte ich mich mit der Vorabnahme zu irgend etwas? Die würde ich nämlich schon gerne jetzt durchführen, um dann nicht wieder Zeit zu verlieren. Was meint ihr?
Ich verstehe Dich gleich doppelt nicht:
zum einen nicht Deine Haltung, denn im Ursprungsthread sprachst Du davon, keinen hohen Umzugsdruck zu haben;
und zum anderen Dein Problem nicht, weil Du es irgendwie immer unklar auszudrücken verstehst. Worum geht es hier eigentlich: sind
a) Deine Hausanschlüsse / Hauseinführungen noch gar nicht vorhanden oder müssen rückgebaut / verlegt werden oder
b) sind es die Leitungen für den Rest der Straße, die dank Abstimmungsmißverständnissen unter Deiner geplanten Garage liegen ?

Ich habe auf Deinen ersten Thread auch keine Antwort mehr gegeben, da natürlich eine gewisse Rechtssicherheit fehlt und ich überhaupt nicht konform mit der Antwort von 11ant gehe.
Beschreibe das Delta unserer Standpunkte doch mal näher. Ich sagte: 1. den Fehler haben der BT und seine Erfüllungsgehilfen gemacht, den TE trifft keine erkennbare Schuld und keine Schadenminderungspflicht; 2. wenn er einen Einbehalt akzeptiert, der seine Kosten für eine Ersatzvornahme nicht übersteigt, riskiert er eine solche auch verwirklichen zu müssen.

Wenn es nun also so ist, daß das Werk in der Hauptsache vollständig ist (Haus mit dauerhaft funktionierenden Anschlüssen bezugsfertig) und lediglich die Nebensache (Garage) noch aussteht, sehe ich weder Grund noch Anlaß oder gar Berechtigung, die Annahme durch eine Abnahme mit dem ensprechend protokollierten Ergebnis zu verweigern. Dann erinnere ich lediglich an meinen Hinweis auf den kausalen Zusammenhang zwischen Druckzuschlag und zu erwartender Wartedauer bis zum vereinbarten Gesamterfolg.

Wenn das Haus jedoch noch nicht wirklich bezugsfertig hergestellt ist (da die Anschlüsse noch umgeschwenkt werden müssen), sehe ich entsprechend auch noch keine Abnahmefähigkeit gegeben.
 
Zuletzt aktualisiert 16.07.2025
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