Hanggrundstück kreative Ideen gesucht

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Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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gutentag

gutentag

Danke für die Planung. Die Idee gefällt mir an sich gut. Ich befürchte nur, das wäre nicht erlaubt :(
Im Plan habe ich Folgendes gefunden: "Garagen liegen im Wohngebäude, keine Alternativen Standorte (auch für Stellplätze". Das bedeutet wohl, dass Garagen AM Haus mit Randbebauung wegfallen und Carports sowieso, oder? Oder kann man das genehmigen lasen? In dem Jahr, als die Grundstücke erschlossen wurden, gab es das Wort "Carport" noch gar nicht.
Aufschüttungen bei Garage: ab 0,5m über Flügelmauer abgesichert

Des Weiteren habe ich folgende Informationen im Bebauungsplan gefunden:
Grundflächenzahl: 0,4
Geschossflächenzahl: 0,8
Höchstzahl der Geschosse: 3
Vor- und Zurücktreten von Gebäudelinien ist nicht erlaubt (keine Erker?)



Hier die Skizze:


Aufschüttungen und Abtragungen: mit Errichtung von Stützmauer ab 0,5m bis zu 1m über Gelän Anhang anzeigen 70598 de zulässig
Vor- und Zurücktreten von Gebäudelinien sieht man vermutlich nicht so Ernst siehe Nachbarn.

Wenn das die Höhenlinien sind, dann bitte mal ein Foto machen. Das ist dann da wo abgetragen wurde richtig steil. Wenn die HL #4 entlang der Straße geht, dann hat die Straße kein nennenswertes Gefälle.

Wie haben denn nun die Nachbarn gebaut? Garage im Haus? Da sollte man mal beim Bauamt vorsprechen und nachfragen wie restriktiv der alte Bebauungsplan heute noch ist? Eventuell gibt es eine Stellplatzsatzung? WO willst denn die Autos der Kunden parken? Leider kenne ich mich in HH wenig aus.
 
O

Oktopus

Wenn das die Höhenlinien sind, dann bitte mal ein Foto machen. Das ist dann da wo abgetragen wurde richtig steil. Wenn die HL #4 entlang der Straße geht, dann hat die Straße kein nennenswertes Gefälle.

Wie haben denn nun die Nachbarn gebaut? Garage im Haus? Da sollte man mal beim Bauamt vorsprechen und nachfragen wie restriktiv der alte Bebauungsplan heute noch ist? Eventuell gibt es eine Stellplatzsatzung? WO willst denn die Autos der Kunden parken? Leider kenne ich mich in HH wenig aus.
Wie man auf dem Photo sieht, ist das erste Stück tatsächlich sehr steil.
Der Nordnachbar hat die Garage im Haus, der Südnachbar in einem vorgesetzten Anbau (also ein leichtes L). Die Häuser stammen aus den 70ern.
Wir bräuchten eigentlich schon zwei Stellplätze für uns und zumindest die Möglichkeit, dass Gäste auf der Einfahrt parken können.
Wenn wir die Garage ins Haus verlegen, geht uns im EG natürlich sehr viel Platz verloren und bei einer Teilintegration finde ich, sehen die Satteldächer immer so seltsam aus bzw. die Konstruktionen auf dem Teil, der herausragt (ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen).
Bisher stellen wir uns die Garage im Norden, da sie im Süden viel Licht schlucken würde.
Screenshot_20220327-143426_WhatsApp.jpg
 
gutentag

gutentag

CP sind oft Genehmigungsfrei zu errichten. Da gilt dann die HH Bauordnung?

Gibt es keine Angaben über die Anzahl der Stellplätze pro Wohneinheit / Haus im Bebauungsplan?
 
O

Oktopus

CP sind oft Genehmigungsfrei zu errichten. Da gilt dann die HH Bauordnung?

Gibt es keine Angaben über die Anzahl der Stellplätze pro Wohneinheit / Haus im Bebauungsplan?
Wir bauen nicht in Hamburg. Da hätten wir vermutlich weniger Hangprobleme :D. Habe ich das irgendwo falsch angegeben?
Die Landesverordnung erlaubt Grenzbebauung. Die Wand an der Fläche darf 20qm haben.
Im Bebauungsplan steht nur, dass eine DG (bis zu 36qm) oder eine EG (bis zu 20qm) erlaubt sind. Bei Alternativen: Keine.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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