Grundstückskauf im Bieterverfahren - Was ist finaler Preis?

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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Y

Ysop***

Egal, wie man vergibt, es hat immer Nachteile. Die Nachbargemeinde vergibt die meisten Plätze über's Losverfahren und fertig. Was mich eher nervt ist, dass 50% der Plätze gar nicht erst in den Verkauf gehen, sondern als "Privat" gekennzeichnet sind. Das sind schon mal die besten Plätze, die unerreichbar sind. Danach Bieterverfahren und der olle Rest entweder Los oder Vergabekriterien, die wir schon mal nicht erfüllen. Es gibt hier einfach zu wenige Plätze für die Nachfrage. Du brauchst echt viel Glück oder einen gut gefüllten Geldbeutel.
 
F

FoxMulder24

Das können aber auch Grundstücke zur Entschädigung gewesen sein. Die Wiese auf welcher das Neubaugebiet entsteht, hat vorher wahrscheinlich auch jemand gehört.
Diese ehemaligen Besitzer bekommen ein paar Grundstücke als Entschädigung / Bezahlung und dürfen diese sich natürlich zuerst aussuchen.
War zumindest bei der Familie meiner Frau so, vor 25 Jahren.
 
Y

Ysop***

Ich tippe auch auf Entschädigung und ggf ein wenig Gemeinderat Hilft ja nichts, aber ein wenig frustrierend ist es schon. Wir werden auf jeden Fall bieten, aber falls es über 450€ geht (und davon gehe ich deutlich aus), dann ist das leider außerhalb dessen, was wir uns leisten möchten und können.
 
kati1337

kati1337

Für Grundstücke kann ich die NLG (und ähnliche in öffentlicher Hand aus anderen Bundesländern) empfehlen.
Wir haben ein schönes Grundstück in einem Neubaugebiet gekauft. Sind aus der Stadt (Grundstücke ab 350 - 800? Euro, aktuell einfach keine zu kriegen) raus auf's Land gezogen. Mein Mann pendelt jetzt so 25-30 Minuten, ich vermutlich so 35 Minuten. Beide teilweise mit Homeoffice.
Für unser knapp 1000 m² Grundstück haben wir 78€ pro m² bezahlt, direkt an die NLG, ohne Makler oder Pipapo.
 
Tarnari

Tarnari

Wir haben Bieterverfahren selber durchgeführt.
Es ganz einfach. Dem Verkäufer schwebt ein Preis vor. Die Basis wird niedriger angesetzt. Die Leute kommen, besichtigen, bieten.
Am Ende kommt ein Höchstgebot bei rum, dass entweder dem Verkäufer passt oder nicht. Es gibt keine Kaufverpflichtung für den Käufer und keine Verkaufsverpflichtung für den Verkäufer.
Somit, wie schon mehrfach gesagt, bieten, was es Dir wert ist und schauen, was passiert. Dann bei überbieten entweder abspringen oder erhöhen. Wenn Du am Ende das Höchstgebot hast, der Verkäufer bereit ist, dafür zu verkaufen, Dich aber damit unwohl fühlst, nicht machen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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