Grundstückauffüllung wegen Ausgleich zum Nachbarn

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C

csba

Hallo zusammen,

wir haben ein neues Haus gebaut.
An einer Seit ist eine ziemliche Hanglage, deshalb haben wir uns entschlossen L Steine (80cm hoch) für ca 8 Meter an der Grundstücksgrenze zu setzen und damit die 80 cm aufzufüllen, damit der Hang nicht so steil bleibt.

Der Nachbar hingegen, hat den Hang in Kauf genommen und ist "naturbelassen" geblieben.

Hier wollte ich nachfragen, ob das was wir gemacht haben, also die 80 cm auffüllen eigentlich vollkommen erlaubt ist, bzw. rechtens ist?
 
T

todde

Gesperrt
Ich denke schon, wieso sollte das nicht erlaubt sein? Also ein Bild wäre ganz hilfreich, aber ich denke das geht unter Gartengestaltung und eine kleine Mauer ziehen und mit Sand auffüllen sollte vollkommen ok sein!
 
F

fun_2012

Hallo,
frag mal beim Bauamt nach. Uns hat man gesagt, bis zu 1 Meter Höhe ist als Einfriedung erlaubt. Ist aber bestimmt auch wieder Bundeslandabhängig.

fun
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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