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csba
Hallo zusammen,
wir haben ein neues Haus gebaut.
An einer Seit ist eine ziemliche Hanglage, deshalb haben wir uns entschlossen L Steine (80cm hoch) für ca 8 Meter an der Grundstücksgrenze zu setzen und damit die 80 cm aufzufüllen, damit der Hang nicht so steil bleibt.
Der Nachbar hingegen, hat den Hang in Kauf genommen und ist "naturbelassen" geblieben.
Hier wollte ich nachfragen, ob das was wir gemacht haben, also die 80 cm auffüllen eigentlich vollkommen erlaubt ist, bzw. rechtens ist?
wir haben ein neues Haus gebaut.
An einer Seit ist eine ziemliche Hanglage, deshalb haben wir uns entschlossen L Steine (80cm hoch) für ca 8 Meter an der Grundstücksgrenze zu setzen und damit die 80 cm aufzufüllen, damit der Hang nicht so steil bleibt.
Der Nachbar hingegen, hat den Hang in Kauf genommen und ist "naturbelassen" geblieben.
Hier wollte ich nachfragen, ob das was wir gemacht haben, also die 80 cm auffüllen eigentlich vollkommen erlaubt ist, bzw. rechtens ist?