J
John2122
Bezugspunkt für die Höhe des Gebäudes ist das Urgelände (rote Linie in den Schnitten gut ersichtlich).
Die Rote Linie entlang der Grundstücksgrenze über die 40m aus dem Geoportal ist die Bezugslinie.
die Skizzen halten das nicht ein richtig, jedoch können wir das seitliche Bauwich anstatt 3m auf 4m erweitern, dann kann die Gebäudehöhe auf 9m erhöht werden.
Wir haben keinen Bebauungsplan. Wir haben nur Bebauungsbestimmungen, welche einzuhalten sind.
Hier die Punkte:
- Gebäude braucht ein Satteldach oder Walmdach zwischen 20-38° (bei Nebengebäuden ist ein Flachdach möglich)
- Stützmauer zum öffentl. Gut max. 1,20m ab Bezugsniveau
- offene Bauweise ist zu wählen
- seitlicher und hinterer Bauwich zur Grundstücksgrenze 3m
- vorderer Bauwich ebenfalls 3m. Garagen müssen jedoch 5m weg sein von der Grundstücksgrenze vorne.
- Bezugsniveau ist das Urgelände vom Schnitt wie oben ersichtlich.
Die Rote Linie entlang der Grundstücksgrenze über die 40m aus dem Geoportal ist die Bezugslinie.
die Skizzen halten das nicht ein richtig, jedoch können wir das seitliche Bauwich anstatt 3m auf 4m erweitern, dann kann die Gebäudehöhe auf 9m erhöht werden.
Wir haben keinen Bebauungsplan. Wir haben nur Bebauungsbestimmungen, welche einzuhalten sind.
Hier die Punkte:
- Gebäude braucht ein Satteldach oder Walmdach zwischen 20-38° (bei Nebengebäuden ist ein Flachdach möglich)
- Stützmauer zum öffentl. Gut max. 1,20m ab Bezugsniveau
- offene Bauweise ist zu wählen
- seitlicher und hinterer Bauwich zur Grundstücksgrenze 3m
- vorderer Bauwich ebenfalls 3m. Garagen müssen jedoch 5m weg sein von der Grundstücksgrenze vorne.
- Bezugsniveau ist das Urgelände vom Schnitt wie oben ersichtlich.