ᐅ Bungalow - macht das auf einem solchen Grundstück Sinn?
Erstellt am: 10.10.2019 10:21
ypg 10.10.2019 12:52
kbt09 schrieb:
mit Max. ca. 70 cm Kniestockbleiben nur 70cm?
Dann überall Gauben, bis nichts mehr geht
Im Ernst: Elternbereich in den EG, dann reicht das alles.
Niriach 10.10.2019 13:16
Vielen Dank schon einmal für die ersten Anmerkungen.
Ja, die Angaben stammen aus dem Bebauungsplan. Den ich als Laie übrigens grausam finde, aber ich versuche mal alle offenen Fragen zu beantworten. Zu den Maßen kann ich demnach nicht so viel sagen, außer dass was ich da in dem Ausschnitt auch sehe. Schwiegervater meinte nach Sichtung, 15m x 15m würde die mögliche Baufläche betragen. Aber ich würde, wenn wir hier zu nem Ergebnis der Sinnhaftigkeit kommen, eh einen Termin beim Bauamt machen.
Die Grundflächenzahl beträgt 0,4. Wir würden so 140-160qm anpeilen, wenn wir eben zusätzliche Abstellfläche in Form eines Kellers realisieren könnten. An das Dachgeschoss habe ich eigentlich bei den festgelegten Vorgaben nicht als Schlafzimmer gedacht. Ich gebe zu, mir fällt das auch schwer mir da etwas vorzustellen - deshalb frage ich ja auch euch. Eine Garage steht ja schon, ein PKW ist auf jeden Fall vorhanden.
Zum Plan selbst: der blau-rote Bereich ist das Baufenster, ja. Der Plan ist genordet. Eine Zufahrt ist nur zu der Straße nach oben möglich (also im Norden). Rechts auf der Grundstücksgrenze steht direkt ein weiteres Haus.
In die Höhe gehen .. wie gesagt, ich dachte, das macht so wenig Sinn.
Zu den Gauben aus den textlichen Festsetzungen:
Dachgauben sind bis Max. 1,10 m über fertiger Dachhaut zulässig. Der Mindestabstand vom Ortgang beträgt bei Einzelhäusern, sowie bei Doppelhäusern und Reihenhäusern von dem
freistehenden Giebel 1,50 m. Die maximale Höhe der Dachgauben beträgt von O.K. Fußboden bis U.K. Gaubendecke 2,00 m, höchstens jedoch 1,10 m über fertiger Dachhaut.
Also lieber Abstand von der Kombi "dieses Grundstück" und Bebauungsplanvorgaben? Der Quadratmeter kostet 390 Euro nach jetzigem Stand.
Ja, die Angaben stammen aus dem Bebauungsplan. Den ich als Laie übrigens grausam finde, aber ich versuche mal alle offenen Fragen zu beantworten. Zu den Maßen kann ich demnach nicht so viel sagen, außer dass was ich da in dem Ausschnitt auch sehe. Schwiegervater meinte nach Sichtung, 15m x 15m würde die mögliche Baufläche betragen. Aber ich würde, wenn wir hier zu nem Ergebnis der Sinnhaftigkeit kommen, eh einen Termin beim Bauamt machen.
Die Grundflächenzahl beträgt 0,4. Wir würden so 140-160qm anpeilen, wenn wir eben zusätzliche Abstellfläche in Form eines Kellers realisieren könnten. An das Dachgeschoss habe ich eigentlich bei den festgelegten Vorgaben nicht als Schlafzimmer gedacht. Ich gebe zu, mir fällt das auch schwer mir da etwas vorzustellen - deshalb frage ich ja auch euch. Eine Garage steht ja schon, ein PKW ist auf jeden Fall vorhanden.
Zum Plan selbst: der blau-rote Bereich ist das Baufenster, ja. Der Plan ist genordet. Eine Zufahrt ist nur zu der Straße nach oben möglich (also im Norden). Rechts auf der Grundstücksgrenze steht direkt ein weiteres Haus.
In die Höhe gehen .. wie gesagt, ich dachte, das macht so wenig Sinn.
Zu den Gauben aus den textlichen Festsetzungen:
Dachgauben sind bis Max. 1,10 m über fertiger Dachhaut zulässig. Der Mindestabstand vom Ortgang beträgt bei Einzelhäusern, sowie bei Doppelhäusern und Reihenhäusern von dem
freistehenden Giebel 1,50 m. Die maximale Höhe der Dachgauben beträgt von O.K. Fußboden bis U.K. Gaubendecke 2,00 m, höchstens jedoch 1,10 m über fertiger Dachhaut.
Also lieber Abstand von der Kombi "dieses Grundstück" und Bebauungsplanvorgaben? Der Quadratmeter kostet 390 Euro nach jetzigem Stand.
haydee 10.10.2019 13:34
Nordlys hat dir den "Keller" gezeigt und wenn du nach Schwörerhaus Plan E15-244.1 Googelst siehst du eine ausgebaute Variante.
Google doch einfach nach Häusern mit Satteldach bis 70 cm Kniestock. Schau bei den ganzen großen Firmen vorbei
Würde nicht sagen dass das Grundstück nichts ist. Was sind die Alternativen?
Google doch einfach nach Häusern mit Satteldach bis 70 cm Kniestock. Schau bei den ganzen großen Firmen vorbei
Würde nicht sagen dass das Grundstück nichts ist. Was sind die Alternativen?
kbt09 10.10.2019 13:51
kbt09 schrieb:
Welchen Raumanspruch = ca. qm-Zahl habt ihr?Was außer den Schlafzimmern? Büro? Usw. Escroda 10.10.2019 15:45
Niriach schrieb:
Zu den Maßen kann ich demnach nicht so viel sagenWäre auch nicht so schlimm, denn es stehen ja ein paar Maße drin und man könnte selber messen. Leider hast Du den Ausschnitt so gewählt, dass entweder die Bezugspunkte abgeschnitten sind oder der Text unleserlich übermalt wurde.Niriach schrieb:
Schwiegervater meinte nach Sichtung, 15m x 15mNach Quadrat sieht das Baufenster nicht aus. Ich tippe auf 16m*14,5m. Mit der Grundflächenzahl von 0,4 also ausreichend Platz, auch für einen Bungalow. Ob der hier auch sinnvoll ist und ins noch unbekannte Budget passt, wird sich hier vielleicht noch rausstellen.Niriach schrieb:
nicht als Schlafzimmer gedacht.Wie wär's mit Kinderzimmern? Auch hier vermisst man als potenzieller Ratgeber den ausgefüllten Fragebogen. Kleine Kinder spielen auf dem Fußboden, so dass etwas niedrigere Schrägen unbedeutend sind.Niriach schrieb:
Zum Plan selbst: der blau-rote Bereich ist das BaufensterDabei ist rot normalerweise eine Baulinie, auf der gebaut werden muss, blau die Baugrenzen, die nicht überschritten werden dürfen. Vielleicht gibt's eine Legende, die das bestätigt.Niriach schrieb:
Rechts auf der Grundstücksgrenze steht direkt ein weiteres Haus.Die Garage oder das Wohnhaus? Bei letzterem unbedingt das Baulastenverzeichnis einsehen (Gut, sollte man sowieso machen). Ist das an der Bestandsbruchbude angebaut?Niriach schrieb:
In die Höhe gehen .. wie gesagt, ich dachte, das macht so wenig Sinn.Bei 30° Dachneigung mit geschickter Grundfläche kann das sehr sinnvoll sein. Insbesondere wenn man was vom Garten haben will. Ist denn die Firstrichtung vorgegeben? Die Dachform? Was steht denn so auf den Nachbargrundstücken? Nur Bungalows?Niriach schrieb:
Also lieber Abstand von der Kombi "dieses Grundstück" und Bebauungsplanvorgaben?Der Bebauungsplan stammt geschätzt aus den 60ern. Da sollte die eine oder andere Befreiung machbar sein. Also mal in der Umgebung umschauen und nicht zögern mitNiriach schrieb:
Termin beim Bauamt 11ant 10.10.2019 19:47
Niriach schrieb:
Also lieber Abstand von der Kombi "dieses Grundstück" und Bebauungsplanvorgaben? Der Quadratmeter kostet 390 Euro nach jetzigem Stand.Das wäre wohl mein klarer Favorit. Mir gefällt da obwohl man in der Zeichnung wenig sieht gleich allerlei nicht: ich sehe Böschungen und frage mich, an wie ungünstiger Stelle die Max. 30 cm Sockel gemessen sein könnten; ich sehe ein vermutliches Baufenster und eine Baulinie, vor der eine Bestandsgarage im Abseits liegt - ohne daß dort ein zusätzliches "Ga" Baufenster für ihre Nachfolgerin wäre. Mir scheint dies kein Bebauungsplan aus den 60ern zu sein, sondern ein neuer Bebauungsplan, der in einem in den 60er Jahren entwickelten 34er Gebiet die Baufenster von den Bestands-Hauptgebäuden ableitet. Daher halte ich von diesem Grundstücksangebot vor allem: Abstand. Ich denke, kölnnah erklärt das auch den Preis. Im übrigen erscheint mir die Hausform "Bungalow" nicht als erste Wahl für eine klassische Vollfamilie, Bungalows für mehr als Singles oder Paare (ohne oder nach Kindern) brauchen m.E. mehr Grundstück (oder zumindest mehr Baufenster).Ähnliche Themen