Gesetzliche Regelung für vorzeitige Kündigung Hypo-Darlehen?

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T

Thoddy72

Hallo,

auf meine Frage konnte ich im Forum keine passende Antwort finden, daher beschreibe ich hier mal mein Anliegen:

Seit gut 5 Jahren läuft nun bereits unser 10 jähriges Darlehen bei einer Genossenschafts-Bank. Da wir mit gut 4,6% abgeschlossen haben, möchten wir durchrechnen, ob sich unter Berücksichtigung einer Vorfälligkeitszahlung die Ablösung des alten Darlehens und ein neues zu den aktuell günstigeren Konditionen lohnt.

Das unsere Bank kein starkes Interesse daran haben wird, war uns klar. Im Beratungsgespräch wurde uns die Möglichkeit auch verneint. So weit so gut. Begründet wurde es jedoch mit einer angeblichen gesetzlichen Regelung, die solches vorzeitige Ablösung nur bei Hausverkauf zulasse. Ausdrücklich verboten sei es, wenn der Grund lediglich in einem evt. finanziellen Vorteil des Kunden liegen würde.

Ist das so? Oder war es lediglich ein dummes Argument der Beraterin?

Vielen Dank und schöne Grüße.
 
Y

ypg

Da hat sie recht. Darlehen vorzeitig auflösen kann man nach § xy nur bei Verkauf und dann auch nur mit VFE.
 
B

b0012sm

Vollkommen richtig Darlehen ablösen muss die Bank nur beim Verkauf und unter Berechnung von Vorfälligkeitsentgelt
 
Zuletzt aktualisiert 27.06.2025
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