Gasheizung im Grundstückskaufvertrag vorgeschrieben

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Zuletzt aktualisiert 28.06.2025
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Mycraft

Mycraft

Moderator
Gerade da ich bei Photovoltaik und Speichermöglichkeiten in den nächsten Jahre Fortschritte erwarte.
Das war auch zu unserer Planungs- und Bauzeit so. Jeder erwartete "in den nächsten Jahren" Fortschritte. Mittlerweile etwa 9 Jahre später hat sich eigentlich kaum was getan.
 
B

boxandroof

Würde mir also das Grundstück davon nicht verderben lassen.
Wenn alles andere passt mach es und lass es im Zweifel im Nachhinein abklären.
Sehe ich auch so. Halb so wild.

Mit Gas und Wechselmöglichkeit (DAS würde ich prüfen) ist man jedenfalls besser dran, als diejenigen die einen solchen Zwang für Fernwärme o.ä. mit Monopolpreisen und Mindestabnahme haben, was leider auch zulässig ist.

Wenn Du Sorgen hast, dann dämme sehr gut und ohne Rechentricks. Photovoltaik ist immer sinnvoll (noch), für die Heizung ist das nicht so relevant.

Du kannst später auch eine zweite Wärmequelle wie eine Wärmepumpe nutzen und selber entscheiden, wie viel Gas Du wann abnimmst. Das ist allerdings erst später sinnvoll/wirtschaftlich wenn Gas so out ist, wie es heute zu teuer ist, direkt mit Strom zu heizen.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

seutore

Generell würde ich bei der Möglichkeit Gas zu nutzen auch eher auf Therme mit Brennwert setzen als Luft-Wasser-Wärmepumpe o.ä.

Dass es einen Anschlusszwang im Bereich Gas gibt, finde ich etwas erschreckend und bin mir nicht sicher, ob es möglich ist - das muss zumindest im Bebauungsplan festgehalten sein und damit auch von der Gemeinde toleriert.

Zwei Punkte sind ja entscheidend:
Nur weil du dich anschließen und den Anschluss nutzen musst, heißt es nicht, dass du das Gas von den Stadtwerken beziehen musst. Da hast du freie Wahl, falls dir die Stadtwerke generell oder der Preis nicht gefällt.
Es wird aber sicherlich auch so sein, dass du einen Großteil der Erschließung mit Gas durch den Grundstückskauf abgedeckt hast. Da wurde sicherlich genug umgelegt
 
G

guckuck2

Keine Ahnung ob dies so zulässig ist, insbesondere unbefristet.

Aber ich frage mich, wer ist denn der Verkäufer? Die Stadt?

Die Rechte aus dem Kaufvertrag muss ja auch erst mal jemand wahr nehmen wollen. Sofern dieser Zwang nicht im Grundbuch zu Gunsten der Stadtwerke festgehalten ist, frage ich mich wie die ihr vermeintliches Recht durchsetzen wollen?

Bei Verstoß gegen dieses Recht, wäre auch zu klären welcher Schaden entsteht. Gerichtsverhandlung und so. Sind Vertragsstrafen im Vertrag festgehalten?
Wegen so einem Driss wird wohl kaum einer versuchen den Kaufvertrag anzufechten.

Mittlerweile etwa 9 Jahre später hat sich eigentlich kaum was getan.
Paralleluniversum?!

Photovoltaik kostet heute ca. 25% des Invests wie vor 9 Jahren.
Das lässt sich auch an der Erneuerbare-Energien-Gesetz Vergütung ablesen. 2008 gab es noch über 46 Cent/kWh, heutige Neuanlagen 11,x Cent/kWh.
Neben dem günstigeren Investment ist auch die Leistung pro Modul drastisch gestiegen, sodass auf ein Einfamilienhaus auch eine sinnvolle Generatorleistung errichtet werden kann.

Speicher waren vor 9 Jahren eher im Bereich Nerdistan. Heute sind sie breit verfügbar und haben mehr als genug Kapazität, um Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus bedienen zu können (ohne dafür ganze Räume einzunehmen). Jeder Elektriker bietet sie an und nimmt sie in Betrieb.
An der Wirtschaftlichkeit muss allerdings noch etwas passieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
D

danixf

Das ist teilweise zulässig. Ein besonderer Grund muss vorliegen. Würde da ggf.. mal nachhaken. Ist auch nicht unbedingt unüblich.
Google mal "Baugebiet Gasversorgung Pflicht" da kommt ein interessanter Beitrag von der Seite des Bundestags, wo auch alle nötigen Infos drin stehen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.06.2025
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