Garagen Höhe auf Grundstücksgrenze bei Hanglage - mittlere Wandhöhe

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G

Gregor_K

Hallo,

in dem Baugebiet wo wir ein Grundstück gekauft haben, hat ein weiterer Bauherr eine Baulast auf einem angrenzenden Grundstück eintragen lassen. Er will seine Garage auf die Grundstücksgrenze setzen. Fast alle Grundstücke in dem Baugebiet haben ausgehend von der Erschließungsstraße eine leicht abfallende Hanglage nach hinten, so auch unseres. ( ca 1 bis 2m je nach Grundstück ) Er hat daher sein Haus und Garage um ca 1,8m anheben lassen um auf der Höhe der Erschließungsstraße zu sein. Für die Baugenehmigung der Garage war eine Baulast auf dem Nachbargrundstück nötig.

Die mittlere Wandhöhe darf 3m nicht überschreiten. Wir wollen eine Fertiggarage mit Flachdach auf die Grundstücksgrenze stellen. Zum Beispiel 3,3m (breit) x 6m (tief) x 2,5m (hoch).

Im Falle einer Grundstücksanhebung von 1m, muss ich diese zu den 2,5m Garagenhöhe dazu addieren oder nicht?
 
W

wullewuu

Ich würde das Thema gerne aufgreifen.
Wir haben auch Hanglage und möchten eine Garage an die Grenze zum Nachbarn setzen. Der Punkt mit der mittleren Wandhöhe usw. ist mir klar. Wir leben in Hessen, daher benötigt es nicht mal eine Genehmigung. Aufgrund er Hanglage möchten wir die Höhe maximal ausreizen. Nun die Fragen..
Das Grundstück wurde bereits entlang der Grenze mit L-Steinen angehoben. Stellt dies ein Problem dar, wenn die Garage nun neben den L-Steinen ist, somit wäre sie nicht mehr exakt auf der Grenze?

Könnte ich auch höher gehen, z.B. 3,2m, wenn ich eine Genehmigung einhole? Muss der Nachbar zustimmen?

Und: Wieviel "Spielraum" hat die Höhe? Was wäre, wenn es am Ende 3,05m sind? Was passiert? Gewisse Toleranzen, und zwar tlw. nicht zu knapp, liegen ja auf dem Bau vor? Droht der Abriss oder wie sind dort generell die Vorgehensweisen?
 
Zuletzt aktualisiert 20.07.2025
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