Freistellungsverfahren genehmigt, im Nachhinein Änderung möglich?

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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opiman1981

Du hast recht, das sind aber nur 12 cm, wo der Ausschnitt länger wird, dass ist nicht das Problem, lege die 2 Rundstäbe, die dort vorgesehen sind 12 cm weiter und gut ist.. Das hat keine Auswirkung auf die Statik. Der Ausschnitt ist auch nicht bemaßt..

Ein Rat gebe ich euch, nehmt nicht ein 0815 Architekt
 
WilderSueden

WilderSueden

Ich bin in der Hinsicht keine Fachfrau, aber mein Eindruck ist, dass gerade in Neubauwohnungen und Neubauhäusern die Decken niedriger sind, um Energie (Heizkosten) zu sparen? Finde ich grundsätzlich eine sehr unschöne Entwicklung, ebenso wie die Badezimmer ohne Fenster. Aus (auch preisgünstigen) Altbauten kenne ich das nicht.
Die ganze Lüftungstechnik muss ja auch irgendwo hin. Eine einfache Art ist da natürlich die unter einer doppelten Decke zu verstecken.
Und was Badezimmer ohne Fenster anbelangt, da kenne ich einige. Gerade im Wohnungsbau hat man ja oft die Problematik dass es pro Wohnung nur 1 Außenwand gibt und die natürlich eher fürs Wohnzimmer genutzt wird als für Bad oder Küche. Das ganze kombiniert mit gut gemeinter aber eher nutzloser Lüftungstechnik von anno dazumal...
 
11ant

11ant

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opiman1981

Die Statik ist schon richtig gerechnet worden, ob man aber die Ein gezeichneten Rundstäbe 15 cm weiter legt, passiert nichts. Mit 0815 meine ich, ihr sollt euch ein Architekten suchen, der gut ist und nicht irgendeinen aus einem Dorf, wie z. B ich...
 
Tolentino

Tolentino

Ich hatte kein Freistellungsverfahren sondern einen normalen Bauantrag mit Genehmigung. Während des Wartens auf die Genehmigung entdeckte ich, die Fördermöglichkeit von Lüftungsanlage zusammen mit WP und fragte meinen GU ob ich das noch kriegen kann. Inzwischen war dann auch die Baugenehmigung eingetroffen.
Für die Lüftungsanlage war aber eine Geschosserhöhung des OG notwendig (12,5cm). Auf meine Frage, ob dies, wg. der schon erteilten Baugenehmigung mit geringerer Höhe denn einfach so möglich wäre, meinte der Bauleiter (selber Architekt), dass das ginge. Ich habe aber auch keinen Bebauungsplan an meinem Bauplatz (§34).
 
O

Olli-Ka

Moin,
ich hab nicht so die Ahnung von Lüftungsanlagen, aber könnte es sein, das die höhere Deckenhöhe für die Rohre nötig ist?
Dann hast Du doch auch wieder nix gewonnen, die Rohre müssen doch verkleidet werden, es sein denn Du stehts auf Industrie Look.
Gruß Olli
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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