Freistellungsverfahren genehmigt, im Nachhinein Änderung möglich?

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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11ant

11ant

Na ja, ein Plan ist ja nicht bloß ein Bildchen. Das macht der Architekt nicht, damit man das dann nett abheftet und aufs Geratewohl anders baut. Der Architekt soll seinen Auftrag erfüllen oder zurückgeben. Oder der TE baut so wie geplant - mit der Raumhöhe hätte ich kein Problem, aber daß der Architekt nicht checkt wer hier der Kunde ist, das würde mich ärgern. Räume "niedriger" (ich würde eher sagen "unhöher") und Dach flacher geneigt als gewünscht und erlaubt würde noch kein weniger schönes Haus ergeben, aber auch im Auftragsverhältnis mit einem "Künstler" hat m.E. nicht der Schwanz mit dem Hund zu wedeln. Wenn ich Karten für ein Mozart-Konzert habe, will ich ja auch nicht, daß der Dirigent sich für Beethoven umentscheidet. Auch da muß ich dem Fachmann vertrauen können, daß der nicht sein eigenes Ding macht. Vorschriften sind einzuhalten, aber nicht überzuerfüllen.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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