A
Annadks
Hallo zusammen,
nächstes Jahr wird in unserem Gebiet neu erschlossen und wir hatten eigentlich vor uns für eines der Grundstücke zu bewerben.
Nun wurde im Zuge Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ein bebauungsplan veröffentlicht und wir sind uns unsicher ob unser Hauswunsch überhaupt auf einem der Grundstücke realisiert werden kann.
Aufgrund der Grundstückspreise von 350€/qm und einem Gesamtbudget von 500TEur ohne Nebenkosten, habe ich rein von den Preisen in Frage kommende Grundstücke blau eingekreist. Kettenhaus oder Doppelhaushälfte möchten wir ungern.
Jetzt ist ein inniger Wunsch meines Partners eine großzügige Doppelgarage (6m x 9m), da er Hobbymäßig an Autos schraubt und derzeit auch eine Garage in einem anderen Ort angemietet hat um dem Hobby nachgehen zu können.
Wenn ich den Bebauungsplan richtig deute ist eine Doppelgarage allerdings nur in den zwei rot umrandeten Grundstücken möglich, da die meisten Grundstücke zur Straße hin eher schmal und länglich sind- diese beiden Grundstücke aber eher breit und man von Baufenster von 13m auf der Seite zur Straße hin -3m für die Doppelgarage abzweigen könnte.
Abzüglich der 3m für die Doppelgarage komme ich dann auf ein Baufenster von 11x10m für das Haus, was eine Grundfläche von 110qm ergibt (Habe das auch mal in Excel „aufgemalt“ und angehängt)
Den Angaben im Bebauungsplan entnehme ich das eine Firsthöhe von 17,5m und Dachneigung von 30°-35° zulässig sind (Satteldach). Zu Geschossflächenzahl habe ich keine Angabe im Plan gefunden.
Das würde ein Vollgeschoss mit 2,80m und das OG mit einer Höhe von 2,10 ergeben. Bei einer Raumhöhe ab 2m habe wird die Wohnfläche 100% angerechnet- ergibt also eine Grundfläche EG+OG von 220qm. Bitte korrigieren wenn ich einen Denkfehler habe
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen
- Darf überhaupt von dem Baufenster für das Haus ein Anteil für die Garage abgezwackt werden oder ist der Bereich für Garage/Stellplatz der eingezeichnet strikt vorgegeben?
- Wenn ich eine Grundfläche vom gesamten Haus von 220qm habe- was bekomme ich dabei ungefähr als Wohnfläche heraus bei offenem Wohn-/Essbereich, Gäste-WC und Arbeitszimmer im EG, Podesttreppe und 3 Schlafzimmer(KZ und Bad im OG? Habe beim recherchieren die Angabe 70-75% gefunden. Würde beuteten dass ich bei 75% max. 165qm Wohnfläche bekomme. Kommt das in etwa hin?
- Wie sieht es mit Dachüberständen, Gauben, Erker usw. aus- Muss bspw der Dachüberstand auch im Baufenster liegen oder kann dieser drüber hinaus ragen? Erker geh ich mal von aus kann man vergessen, kann mir nicht vorstellen dass dieser rausragen darf.
- Wäre es möglich die Garage teilweise ins Haus zu integrieren (3m im EG und im OG dann 3m über Garage)? Dann müsste die Garage ja gleich lang sein wie das Haus (11m) -meine gelesen zu haben dass Grenzbebauung auch nur bis zu einer bestimmten Länge zulässig ist. Wie sieht es mit Mehrkosten aus?
Dass der Garten relativ klein ist, damit können wir leben. Haben ohnehin nicht viel Zeit für die Pflege und ich bin in einem Reihenhaus aufgewachsen- da haben wir auch nur den Terrassenteil des Gartens genutzt und es war ausreichend.
Habe aber die Befürchtung dass ein Hausbau nur mit vielen Kompromissen möglich sein wird bzw. wir unsere Wünsche überhaupt nicht umgesetzt bekommen. Dann würde wir nämlich lieber von dem Wunsch ablassen und nach Bestandsimmobilien suchen.
Danke für Eure Rückmeldungen im Voraus!
nächstes Jahr wird in unserem Gebiet neu erschlossen und wir hatten eigentlich vor uns für eines der Grundstücke zu bewerben.
Nun wurde im Zuge Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ein bebauungsplan veröffentlicht und wir sind uns unsicher ob unser Hauswunsch überhaupt auf einem der Grundstücke realisiert werden kann.
Aufgrund der Grundstückspreise von 350€/qm und einem Gesamtbudget von 500TEur ohne Nebenkosten, habe ich rein von den Preisen in Frage kommende Grundstücke blau eingekreist. Kettenhaus oder Doppelhaushälfte möchten wir ungern.
Jetzt ist ein inniger Wunsch meines Partners eine großzügige Doppelgarage (6m x 9m), da er Hobbymäßig an Autos schraubt und derzeit auch eine Garage in einem anderen Ort angemietet hat um dem Hobby nachgehen zu können.
Wenn ich den Bebauungsplan richtig deute ist eine Doppelgarage allerdings nur in den zwei rot umrandeten Grundstücken möglich, da die meisten Grundstücke zur Straße hin eher schmal und länglich sind- diese beiden Grundstücke aber eher breit und man von Baufenster von 13m auf der Seite zur Straße hin -3m für die Doppelgarage abzweigen könnte.
Abzüglich der 3m für die Doppelgarage komme ich dann auf ein Baufenster von 11x10m für das Haus, was eine Grundfläche von 110qm ergibt (Habe das auch mal in Excel „aufgemalt“ und angehängt)
Den Angaben im Bebauungsplan entnehme ich das eine Firsthöhe von 17,5m und Dachneigung von 30°-35° zulässig sind (Satteldach). Zu Geschossflächenzahl habe ich keine Angabe im Plan gefunden.
Das würde ein Vollgeschoss mit 2,80m und das OG mit einer Höhe von 2,10 ergeben. Bei einer Raumhöhe ab 2m habe wird die Wohnfläche 100% angerechnet- ergibt also eine Grundfläche EG+OG von 220qm. Bitte korrigieren wenn ich einen Denkfehler habe
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen
- Darf überhaupt von dem Baufenster für das Haus ein Anteil für die Garage abgezwackt werden oder ist der Bereich für Garage/Stellplatz der eingezeichnet strikt vorgegeben?
- Wenn ich eine Grundfläche vom gesamten Haus von 220qm habe- was bekomme ich dabei ungefähr als Wohnfläche heraus bei offenem Wohn-/Essbereich, Gäste-WC und Arbeitszimmer im EG, Podesttreppe und 3 Schlafzimmer(KZ und Bad im OG? Habe beim recherchieren die Angabe 70-75% gefunden. Würde beuteten dass ich bei 75% max. 165qm Wohnfläche bekomme. Kommt das in etwa hin?
- Wie sieht es mit Dachüberständen, Gauben, Erker usw. aus- Muss bspw der Dachüberstand auch im Baufenster liegen oder kann dieser drüber hinaus ragen? Erker geh ich mal von aus kann man vergessen, kann mir nicht vorstellen dass dieser rausragen darf.
- Wäre es möglich die Garage teilweise ins Haus zu integrieren (3m im EG und im OG dann 3m über Garage)? Dann müsste die Garage ja gleich lang sein wie das Haus (11m) -meine gelesen zu haben dass Grenzbebauung auch nur bis zu einer bestimmten Länge zulässig ist. Wie sieht es mit Mehrkosten aus?
Dass der Garten relativ klein ist, damit können wir leben. Haben ohnehin nicht viel Zeit für die Pflege und ich bin in einem Reihenhaus aufgewachsen- da haben wir auch nur den Terrassenteil des Gartens genutzt und es war ausreichend.
Habe aber die Befürchtung dass ein Hausbau nur mit vielen Kompromissen möglich sein wird bzw. wir unsere Wünsche überhaupt nicht umgesetzt bekommen. Dann würde wir nämlich lieber von dem Wunsch ablassen und nach Bestandsimmobilien suchen.
Danke für Eure Rückmeldungen im Voraus!