lso im Vertrag steht, die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens...ist innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist als einmaligevollständige Rückzahlung oder in Teilbeträgen jederzeit kostenfrei gestattet....
Vertragsstrafe??? Ich glaub, das hätte mein Bankberater gleich gesagt und mir nicht das Angebot mir 2,99% gemacht.
Die Wohnungen wurden übrigens neu gebaut mit diesem Standard 55/70 Energieeinsparverordnung. Daher KfW.
Also ich werde beim Gespräch mit der Bank genau auf anfallende Kosten achten. Ich denke, dass ich verlangen kann, alle Nebenkosten vorher zu erfahren.
400€ x 8 Jahre Laufzeit ist ja kein Pappenstiel, selbst nach Abzug offensichtlicher Kosten. Die Bank tut ja immer so, als ob bspw.2000€ "nichts" wären... Für mich schon!