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ᐅ Wohnriester: Steuervorteile nutzen, ohne weitere Förderung?


Erstellt am: 03.01.2016 11:49

SirSydom 07.01.2016 15:24
Wir haben uns auch gegen den Wohnriester im Darlehen entschieden - aus o.g. Gründen.

Derzeit bin ich noch am Schwanken, ob die die 20.000€, die wir bereits in 2 Riester-Banksparplänen haben, als Wohnriester entnehme oder den Vertrag förderschädlich kündige..

Vanben 08.01.2016 09:19
Soweit ich das mit dem Wohnriester verstanden habe, erhält man pro Nase 154,- Euro so wie pro Kind weitere 300 Euro fix. Alternativ besteht die Möglichkeit bis zu 2100,- über Sonderausgaben anzusetzen. Gehe ich jetzt mal von einer normalverdienenden Familie mit einem Kind (die mit 35 Jahren baut) aus, kriegen die pro Jahr 608,- Euro Förderung, also über typischerweise 25 Jahre Kreditlaufzeit 15.200 Euro. Diese müssen aber eben nicht zurückgezahlt, sondern lediglich versteuert werden.

Über die 2% Verzinsung sind nach 25 Jahren 19.900 Euro zusammengekommen, die dann angenommene weitere 7 Jahre verzinst werden bis zum Renteneintritt mit 67, was dann 22.800 Euro ergibt. Auf diesen Betrag werden dann Steuern fällig in Höhe des individuellen Steuersatzes. Selbst wer den Spitzensteuersatz zahlen müsste, würde also lediglich 47,48% dieser Summe, sprich rund 10.800 Euro zurückzahlen müssen, der Normalverdiener wohl deutlich weniger....und auf diese Summe gibt es aktuell auch noch 30% Rabatt, wenn man sie auf einen Schlag tilgt.

Das erscheint mir doch erst einmal ein lohnendes Geschäft, oder übersehe ich da jetzt etwas Wesentliches (von ggf. höheren Zinsen für das Riester-Darlehen natürlich einmal abgesehen)?

SirSydom 08.01.2016 09:37
Da hast du was falsch verstanden!
Nicht die Förderung, sondern der komplette eingezahlte Betrag kommt aufs Wohnfördertkonto.
25Jahre x 2.100€ + 2% Zinsen p.a. ergeben einen Kontostand von:
68.809€ nach 25Jahren. Nach weiteren 7 Jahren sind es rund 79.000€.

Das wäre dann zu versteuern, am Spitzensteuersatz also ca. 26.000€ Einmalzahlung!

Nun sieht die Sache anders aus, was?

Vanben 08.01.2016 10:11
Das mit dem Spitzensteuersatz diente lediglich der Überspitzung - wer zahlt den denn tatsächlich? Selbst mit 15.000,- brutto im Monat kommst du nicht über 40% effektiv hinaus.

Die Idee ist aber doch auch, dass man eben im Alter eigentlich immer einen geringeren Steuersatz hat. Rechnen wir dein Beispiel mit einem realistischeren (effektiven) Steuersatz im Alter von meinetwegen 25% (und der setzt schon mehr Rente voraus, als über die GRV überhaupt machbar wäre!), kommst du auf 20.000,- bzw. 14.000,- Euro "Rückzahlung" raus und streichst zwischen 5-9tsd Euro ein.

SirSydom 08.01.2016 10:15
Wenn man wie bei der Einmalzahlung, 79.000€ in einem Jahr versteuern muss, dann ist man je nach Rentenhöhe und sonstiger Bezüge, vielleicht nicht ganz, aber jedoch mit einem guten Teil im Spitzensteuersatz!

Anders sieht es bei der regulären Versteuerung aus. Da gibts auch auch keine 30% "Rabatt".

Vanben 08.01.2016 10:20
"Im" Spitzensteuersatz landen, ja...ihn tatsächlich auf das gesamte Einkommen zahlen, nein. Das meine ich mit "effektiv".

Grenzsteuersatz =/= Durchschnittssteuersatz
spitzensteuersatzwohnriesterdarlehenförderungzinsenversteuerneinmalzahlung