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ᐅ Sind Sicherheiten zur Fertigstellung und Gewährleistung üblich?


Erstellt am: 23.02.17 13:57

Bieber081523.02.17 15:50
stefanc84 schrieb:
Ist der Fertigstellungs-Einbehalt zu bezahlen wenn das Haus fertig ist oder wenn es "fertig und mangelfrei" ist?
Wir haben von der ersten Rate 5 % der Gesamtsumme einbehalten. Fällig war dieser Einbehalt "Zug um Zug" mit der Abnahme (fertig, aber nicht mangelfrei). Bei gravierenden Mängeln ist es nicht fertig, dann kannst (solltest) Du die Abnahme verweigern und natürlich nicht zahlen. Bei weniger gravierenden Mängel, bist Du zur Abnahme und Zahlung verpflichtet. Du kannst aber einen Einbehalt geltend machen (üblich das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten), den Du von der zur Abnahme fälligen Rate abziehst.
DragonyxXL24.02.17 11:24
Aus aktuellem Anlass:

Wir hatten unseren Zahlungsplan damals verhandelt.

1. Abschlag 15% nach Fertigstellung Bodenplatte
2. Abschlag 15% nach Fertigstellung Erdgeschoss (ist sowieso nur ein Bungalow)
3. Abschlag 15% nach Fertigstellung Dacheindeckung

Baufirma ist jetzt insolvent und wir haben etwa 40% für den nur fast fertigen Rohbau mit all seinen Mängeln bezahlt.

Wir haben jetzt noch eine Fertigstellungsbürgschaft über 5%, welche wir mit großer Wahrscheinlichkeit komplett ausnutzen müssen.

Bei Town & Country habe ich einen Zahlungsplan gesehen mit 60% bei Fertigstellung Rohbau. Dann hätten wir jetzt ein Riesenproblem.

Hätte unsere Baufirma auch 30-35% bis Fertigstellung Rohbau akzeptiert? Auf keinen Fall!

Bezahlen nach Baufortschritt ist schön und gut, aber wenn der Zahlungsplan ungünstig ist bzw. undetailliert, hilft das auch nichts.

Nur ein paar Beispiele:

Zählt der Schornstein beim Erdgeschoss mit rein?

Was ist mit der Decken-/Dachdämmung, wenn keine Abschlagszahlung für Trockenbau definiert ist?

In welcher Abschlagszahlung befindet sich die Schalung vom Dachüberstand?
stefanc8424.02.17 14:04
50% wären es im Moment bis inkl Dacheindeckung. Noch problematischer finde ich, die Schlussrate von nur 1%. D. h. wenn sie es nicht fertigstellen und Mängel nicht beheben, müssen sie nur auf das letzte Prozent, in dem Fall grad mal 2.100€ verzichten. D. h. dann ständen wir recht blöd da?
Bieber081524.02.17 14:19
stefanc84 schrieb:
D. h. wenn sie es nicht fertigstellen und Mängel nicht beheben, müssen sie nur auf das letzte Prozent, in dem Fall grad mal 2.100€ verzichten. D. h. dann ständen wir recht blöd da?
Was beihaltet denn das letzte Prozent Fertigstellung? Mängel solltest Du nicht bezahlen (Stichwort Einbehalt).
stefanc8424.02.17 14:55
Bieber0815 schrieb:
Was beihaltet denn das letzte Prozent Fertigstellung? Mängel solltest Du nicht bezahlen (Stichwort Einbehalt).
Restarbeiten aus Abnahmeprotokoll.
Bieber081524.02.17 17:28
Na dann, alles okay! Die 99 % zur Abnahme zahlst Du ja nur, wenn wirklich nur noch Kleinigkeiten offen sind. Wenn es viele oder gravierende Mängel (oder offene Arbeiten) gibt, dann behältst Du entsprechend mehr Geld ein (das Doppelte der Mangelbeseitigungskosten) oder verweigerst die Abnahme.
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