Erfahrungen zum Bauen Architekt mit Festpreis?

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Zuletzt aktualisiert 12.09.2024
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Musketier

Musketier

Ich Zweifel nicht an, dass es das gibt. Hab ja selbst damals ein ähnliches Konstrukt von einem Bauingenieur angeboten bekommen. Das war aber auch ein individuell von uns vorgegebender Grundriss.
Da wir das Thema mit dem Bauing. nach 2 Gesprächen abgebrochen haben, kann ich mir bis heute nicht richtig vorstellen, wie das mit der Hin- und Rechnerei funktioniert.
Einzige Möglichkeit, der Festpreis ist so hoch, dass genügend Puffer drin sind.

Wenn dann zusätzliche Kosten ohne GU-Aufschlag berechnet werden, kann sich der höhere Grundpreis aber bei vielen Zusatzwünschen für den Bauherren durchaus wieder lohnen.
 
11ant

11ant

Du müsstest demnach bezweifeln, dass es das gibt: Architekt bietet zum Festpreis an. aber genau das ist hier Thema. - Ich glaube schon, dass es sowas gibt.
Das funktioniert aber hier technisch nicht, weil es kein Katalogentwurf ist. Und dann macht eine Ausschreibung keinen Sinn - erst recht nicht mit dem Bauherren als Auftraggeber. Ein GU kann einen Festpreis machen, aber dann hat er das Risiko, daß nach seinen Einkaufspreisen noch Gewinn da ist. Und dann braucht es keine Ausschreibung im Auftrag des Bauherren. Ein Handwerker, der diesen Entwurf zum Erstenmal baut, wird sich nicht auf die Massenermittlung des Architekten verlassen. Sondern er wird an der Ausschreibung nur teilnehmen, wenn auch die Massenpreise der Positionen drinstehen. Und wenn das Bad in der Ausschreibung "ca. 28 qm Wandfliesen" hat, aber in Wirklichkeit 33 qm Wandfliesen, dann will er auch 33/28 vom Angebotspreis haben. Genau diesen "gleitenden Festpreis" hätte der Bauherr bei einem GU nicht. Darum rate ich, fachanwaltlich einschätzen zu lassen, worum es sich bei diesem Zwitterchamäleon denn nun eigentlich handelt. Eine Ausschreibung mit dem Bauherren als Auftraggeber ist da in meinen Augen nicht nur ein Funke eines Zweifels.
 
N

nordanney

Architekt bietet zum Festpreis an.
Jep, aber Kunde schließt Verträge mit den Unternehmen, nicht mit dem Architekt. Das ist der Punkt, an dem ich aussteigen würde. Entweder liefert mir der Architekt ein Haus zu einem Festpreis, dann ist er mein Vertragspartner (und somit Bauträger) oder er übernimmt seine Architektenpflichten und ich baue klassisch ein Architektenhaus mit Einzelgewerkevergabe (aber ohne Festpreisgarantie). Hab schon zu viel Sch...ße gesehen, als das ich mich auf das Modell des TE einlassen würde...
 
11ant

11ant

ok, ich hab die Falle verstanden. Festpreis wäre es nur, wenn der A. das Risiko nähme.
Welchen A. meinst Du ?

Der Auftraggeber des Architekten "Bauherr" versteht unter Festpreis, daß der Preis absolut fest ist. Also, daß er das Risiko des nur relativ festen Preises (für die aber leider verrechneten Meter, Quadratmeter, Kubikmeter oder Stück) nicht hat.

Ob der Auftragnehmer "Handwerker" ein Risiko hat, ist für ihn dank Übung leicht zu erkennen: soll er einen absoluten Festpreis machen, wird er nur teilnehmen, wenn er die Kongruenz zwischen "ermittelten" und tatsächlichen Mengen / Massen u. dergl. einschätzen kann. Beim "Klarabella 0815" (oder einem bis auf geschobene Innenwände Klon davon) kann er das, beim Unikat nicht.

Nur wenn der Architekt das Risiko der Auswirkungen seiner evtl. Falschberechnungen auf den Endpreis des Gewerkes trägt, ist er hier ein echter GU.
 
Zuletzt aktualisiert 12.09.2024
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