Soweit ich es verstanden haben, hat der Nachbar sein Grundstück aufgeschüttet und dabei keinen Abstand zum Nachbarn eingehalten. Das ist normalerweise nicht zulässig.
Jap
er muss auch dafür sorgen, dass sein oberflächenwasser nicht bei dir rüber läuft. das ergibt sich alles aus dem nachbarschaftsgesetz deines bundeslandes
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024 Im Forum Gartenbau / Gartengestaltung gibt es 1508 Themen mit insgesamt 20771 Beiträgen